Die Direktversicherung ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), bei dem der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für seinen Arbeitnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung abschließt und die Beiträge bis zu einer gesetzlichen Grenze steuer- und sozialabgabenfrei eingezahlt werden können.
Bedeutung für Ärzte
Für Praxisinhaber als Arbeitgeber bietet die Direktversicherung eine einfache Möglichkeit, Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten, ohne komplizierte Pensionszusagen oder Unterstützungskassen aufbauen zu müssen. Die Beiträge sind bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2026: ca. 3.624 Euro jährlich) steuer- und sozialabgabenfrei. Arbeitnehmer können zudem über Entgeltumwandlung eigene Beiträge einbringen. Für angestellte Ärzte in Kliniken kann die Direktversicherung ein attraktives Gehaltspaket-Element darstellen.
Abgrenzung
Die Direktversicherung ist einer von fünf Durchführungswegen der bAV neben Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse. Sie unterscheidet sich durch ihre Einfachheit in der Verwaltung und den direkten Versicherungsschutz des Arbeitnehmers. Außerdem ist sie von der privaten Rentenversicherung zu unterscheiden: Bei der Direktversicherung ist der Arbeitgeber Versicherungsnehmer, der Arbeitnehmer Versicherter und Bezugsberechtigter.
Beispiel
Eine Praxis bietet allen Vollzeitmitarbeitern eine Direktversicherung über 100 Euro monatlich an. Der Arbeitgeber zahlt diese Prämie zusätzlich zum Gehalt ein, was den Mitarbeiter im Alter eine monatliche Zusatzrente sichert. Da die Beiträge sozialabgabenfrei sind, spart auch die Praxis anteilige Arbeitgeberanteile.
Ärzteversichert berät Praxisinhaber bei der optimalen Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge für ihr Praxisteam und empfiehlt geeignete Direktversicherungsmodelle.
Quellen: Betriebsrentengesetz (BetrAVG), EStG § 3 Nr. 63, BMF-Schreiben zur Entgeltumwandlung, GDV-Merkblatt bAV.
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