Die Direktversicherung ist der in kleinen und mittelgroßen Arztpraxen am häufigsten genutzte Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Beim diesem Modell schließt der Arbeitgeber (Praxisinhaber) eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers (Mitarbeiter) ab; der Mitarbeiter ist Bezugsberechtigter. Die Beiträge können aus Arbeitgeberzuschüssen, Entgeltumwandlung oder einer Kombination beider Quellen stammen.

Bedeutung für Ärzte

Für Praxisinhaber ist die Direktversicherung administrativ besonders unkompliziert: Die Praxis zahlt Beiträge an einen Versicherer; eigene Rückstellungen entfallen. Im Jahr 2025 sind Beiträge bis zu 3.624 Euro (4 Prozent der BBG West) steuer- und sozialversicherungsfrei; auf den zusätzlichen Beitrag bis 1.800 Euro entfällt zwar noch Sozialversicherungspflicht, aber keine Lohnsteuer. Arbeitgeber müssen seit 2019 mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags als Arbeitgeberzuschuss hinzugeben, soweit Sozialversicherungsbeiträge gespart werden. Ärzteversichert empfiehlt, Direktversicherungsverträge für alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter anzubieten, da dies Fürsorge und Bindungswirkung erhöht.

Abgrenzung

Die Direktversicherung ist einer von fünf bAV-Durchführungswegen neben Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Für kleine Praxen ohne eigene Verwaltungskapazität ist sie in der Regel die bevorzugte Wahl, da sie ausgelagert an eine Versicherungsgesellschaft funktioniert. Sie ist zudem von der privaten Lebensversicherung des Mitarbeiters zu unterscheiden, die er auf eigene Rechnung ohne Arbeitgeberbezug abschließt.

Beispiel

Eine MFA mit 3.000 Euro Bruttolohn wandelt 200 Euro monatlich in eine Direktversicherung um. Die Praxis gibt 30 Euro Zuschuss dazu (15 Prozent). Der Steuer- und Sozialversicherungsvorteil für die MFA beträgt ca. 80 Euro monatlich; netto kostet sie die bAV nur etwa 120 Euro.

Quellen

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