Diskontierung bezeichnet in der Finanz- und Investitionsrechnung die Methode, einen zukünftigen Zahlungsbetrag mit einem Diskontierungszinssatz auf seinen heutigen Barwert (Gegenwartswert) zurückzurechnen. Das Grundprinzip lautet: Ein Euro heute ist mehr wert als ein Euro in der Zukunft, weil er zwischenzeitlich angelegt werden könnte. Der Barwert ergibt sich aus: Barwert = Zukünftiger Betrag / (1 + Zinssatz)^Jahre.

Bedeutung für Ärzte

Die Diskontierung ist bei Ärzten in mehreren Kontexten relevant: Bei der Praxisbewertung wird der künftige Praxisgewinn (z. B. über fünf oder zehn Jahre) auf den heutigen Kaufpreis diskontiert; ein Praxis mit jährlich 100.000 Euro Gewinn ist bei einem Diskontierungssatz von 5 Prozent und zehn Jahren Laufzeit rund 772.000 Euro wert (abgezinster Barwert aller Gewinne). Bei der Altersvorsorge dient die Diskontierung dazu, den heutigen Wert einer zukünftigen Versorgungswerk-Rente zu verstehen. Auch bei der Bewertung langfristiger Investitionen (MRT-Gerät) hilft die Diskontierung, den Kapitalwert korrekt zu berechnen.

Abgrenzung

Diskontierung ist das Gegenteil von Aufzinsung (Zinseszins): Aufzinsung berechnet, wie viel ein Betrag in der Zukunft wächst; Diskontierung berechnet, wie viel ein zukünftiger Betrag heute wert ist. Der Endwert ist das Ergebnis der Aufzinsung; der Barwert das Ergebnis der Diskontierung.

Beispiel

Eine Praxis generiert jährlich 120.000 Euro Gewinn. Ein Käufer diskontiert diese Zahlungsreihe über zehn Jahre mit 6 Prozent jährlich. Der Barwert beträgt ca. 883.000 Euro; dieser Wert bildet eine Orientierungsgröße für den angemessenen Kaufpreis. Ärzteversichert empfiehlt, bei Praxiskäufen eine Unternehmensbewertung durch einen spezialisierten Gutachter durchzuführen.

Quellen

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