Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein zwischen zwei Staaten geschlossener völkerrechtlicher Vertrag, der regelt, welchem Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkunftsarten zusteht, um eine doppelte Besteuerung desselben Einkommens in beiden Ländern zu verhindern.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte sind DBAs relevant, wenn sie im Ausland tätig sind, dort Kapitaleinkünfte erzielen oder ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Typische Szenarien: Ein Arzt arbeitet zeitweise in der Schweiz oder Österreich, ein Arzt besitzt eine Ferienimmobilie im Ausland, die Mieteinnahmen abwirft, oder ein Arzt hat Wertpapierkonten bei ausländischen Brokern. Deutschland hat mit über 90 Ländern DBAs geschlossen. Diese regeln meist, dass Gehaltseinkünfte im Tätigkeitsland und Renteneinkünfte im Wohnsitzland besteuert werden. Kapitalerträge aus ausländischen Depots unterliegen oft einem Quellensteuerabzug im Ausland, der auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden kann.
Abgrenzung
Das DBA ist von der unilateralen Anrechnungsmethode zu unterscheiden: Ohne DBA kann Deutschland ausländische Steuern unter Umständen auf die deutsche Steuerpflicht anrechnen. Außerdem unterscheidet sich das DBA von der EU-weiten Amtshilfe-Richtlinie, die den automatischen Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden regelt, ohne Besteuerungsrechte zuzuweisen.
Beispiel
Ein Arzt arbeitet sechs Monate in der Schweiz und sechs Monate in Deutschland. Das DBA Deutschland-Schweiz regelt, dass sein Schweizer Gehalt in der Schweiz besteuert wird und in Deutschland unter Progressionsvorbehalt berücksichtigt wird. Damit zahlt er nicht in beiden Ländern volle Einkommensteuer auf dasselbe Einkommen.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass internationale Tätigkeit auch besondere Anforderungen an den Versicherungsschutz stellt, insbesondere bei der Berufshaftpflicht.
Quellen: OECD-Musterabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung, AO §§ 1-2 (Steuerrecht), BMF-Merkblatt zu DBAs, BFH-Rechtsprechung.
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