Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der verhindert, dass dieselbe Person mit demselben Einkommenstatbestand in beiden Staaten vollständig besteuert wird. Deutschland hat mit über 100 Staaten DBAs abgeschlossen, die auf dem OECD-Musterabkommen basieren und Besteuerungsrechte nach Einkommensart (Dividenden, Zinsen, Unternehmensgewinne, Arbeitslohn) aufteilen.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte sind DBAs in mehreren Konstellationen relevant: Erstens bei Wertpapierdepots mit ausländischen Dividenden, zum Beispiel US-Aktien. Nach dem DBA Deutschland-USA wird auf US-Dividenden 15 Prozent US-Quellensteuer einbehalten; in Deutschland fällt Abgeltungsteuer (25 Prozent plus Soli) an, aber die US-Quellensteuer wird bis zu 15 Prozent angerechnet, sodass effektiv nur die deutsche Steuer anfällt. Zweitens bei ärztlicher Tätigkeit im Ausland (z. B. Vertretungsdienste in der Schweiz oder Österreich): Je nach DBA wird das Einkommen im Tätigkeitsstaat oder im Ansässigkeitsstaat besteuert. Drittens bei Wohnsitzverlegung ins EU-Ausland, die je nach DBA unterschiedliche Konsequenzen für deutsche Praxisgewinne hat.
Abgrenzung
Ein DBA schützt nicht vor jeder Besteuerung, sondern weist Besteuerungsrechte zu. Der Steuerpflichtige muss die Regelungen aktiv nutzen (Freistellungsantrag, Ansässigkeitsbescheinigung) und ggf. ausländische Steuern in der deutschen Anlage KAP geltend machen. Ohne aktive Geltendmachung kann es trotz DBA zur faktischen Doppelbelastung kommen.
Beispiel
Ein Arzt erhält aus seinem US-ETF Dividenden in Höhe von 3.000 Euro. Die US-Depotbank behält 15 Prozent Quellensteuer (450 Euro) ein. In Deutschland werden 25 Prozent Abgeltungsteuer auf 3.000 Euro fällig (750 Euro), abzüglich der anrechenbaren US-Quellensteuer von 450 Euro ergibt sich eine Nachzahlung von 300 Euro. Ärzteversichert empfiehlt, ausländische Quellensteuern konsequent in der Steuererklärung geltend zu machen und einen Steuerberater mit internationalem Hintergrund einzuschalten.
Quellen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →