Die doppelte Buchführung bezeichnet ein System der kaufmännischen Buchführung, bei dem jeder Geschäftsvorfall auf mindestens zwei Konten gleichzeitig gebucht wird, einmal im Soll und einmal im Haben, sodass die Summe aller Soll-Buchungen stets der Summe aller Haben-Buchungen entspricht und am Jahresende eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellt werden.
Bedeutung für Ärzte
Freiberufliche Ärzte, die als Einzelpraxis oder in Gemeinschaftspraxis tätig sind, dürfen nach § 4 Abs. 3 EStG in der Regel eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen und sind nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Anders verhält es sich bei ärztlichen GmbHs, MVZ in der Rechtsform GmbH oder UG sowie bei Ärzten, die gewerbliche Einkünfte erzielen und die Grenzen des § 141 AO überschreiten (Umsatz über 600.000 Euro oder Gewinn über 60.000 Euro). In diesen Fällen greift die Buchführungspflicht nach HGB, die doppelte Buchführung verlangt. Ein Jahresabschluss mit Bilanz ermöglicht Banken eine bessere Bonitätsbewertung und kann die Kreditkonditionen für Praxisfinanzierungen verbessern.
Abgrenzung
Die doppelte Buchführung ist von der einfachen Buchführung (EÜR) zu unterscheiden: Bei der EÜR werden lediglich Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenübergestellt; ein Vermögensstatus (Bilanz) entsteht nicht. Die doppelte Buchführung ist aufwändiger, aber aussagekräftiger, da sie Forderungen, Verbindlichkeiten und Vermögenspositionen vollständig abbildet.
Beispiel
Ein Arzt gründet ein MVZ in der Rechtsform einer GmbH mit zwei Kassenarztsitzen. Als GmbH ist die Gesellschaft nach § 238 HGB zur Buchführung verpflichtet. Der Steuerberater bucht monatlich alle Geschäftsvorfälle: Einzahlungen der KV auf das Bankkonto (Soll: Bank, Haben: Erlöse) und Gehaltszahlungen (Soll: Lohnaufwand, Haben: Bank). Am Jahresende entsteht ein Jahresabschluss mit Bilanz und GuV. Ärzteversichert empfiehlt, für GmbH-geführte Praxen einen auf Medizinbetriebe spezialisierten Steuerberater zu mandatieren.
Quellen
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