Der Vergleich DRV vs. Versorgungswerk beschreibt die Entscheidung zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV, Deutsche Rentenversicherung) und dem berufsständischen Versorgungswerk, in das Ärzte, Zahnärzte und andere Freiberufler einzahlen und aus dem sie im Rentenfall ihre Altersrente beziehen. Nach § 6 SGB VI können Pflichtmitglieder eines Versorgungswerks auf Antrag von der DRV befreit werden.
Bedeutung für Ärzte
Für die meisten Ärzte ist das Versorgungswerk die attraktivere Option: Versorgungswerke arbeiten kapitalgedeckt und investieren die Beiträge langfristig in Aktien, Immobilien und Anleihen. Der durchschnittliche Renditefaktor liegt historisch zwischen 3 und 4 Prozent pro Jahr. Die DRV hingegen ist umlagefinanziert; die zukünftige Rente hängt von der demografischen Entwicklung und politischen Entscheidungen ab. Versorgungswerke bieten zudem eine integrierte Berufsunfähigkeitsrente, eine Hinterbliebenenversorgung und flexible Renteneintrittsmodalitäten. Ein Nachteil: Bei Jobwechseln (z. B. Angestelltentätigkeit im Ausland) kann die DRV-Befreiung erlöschen, und eingezahlte Beiträge können nicht immer vollständig übertragen werden.
Abgrenzung
Das Versorgungswerk ist nicht dasselbe wie eine private Rentenversicherung oder bAV (betriebliche Altersvorsorge). Es ist ein eigenständiges, staatlich beaufsichtigtes Pflichtversicherungssystem für bestimmte Berufsgruppen. Eine zusätzliche private Altersvorsorge (Rürup-Rente, Depot, Lebensversicherung) ist trotz Versorgungswerkmitgliedschaft sinnvoll, um das Versorgungsniveau im Alter zu erhöhen.
Beispiel
Eine Ärztin in der Niederlassung zahlt monatlich 1.600 Euro in das Ärzteversorgungswerk ihrer Kammer ein. Bei einer Gesamteinzahlungsdauer von 35 Jahren und einer angenommenen Rendite von 3,5 Prozent ergibt sich eine kapitalgedeckte Altersrente von schätzungsweise 3.200 Euro monatlich. Ärzteversichert empfiehlt, den persönlichen Versorgungskontoauszug jährlich zu prüfen und ergänzende Altersvorsorge zu planen, sobald die Einkommenssituation es erlaubt.
Quellen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →