Due Diligence beim Praxiskauf bezeichnet die sorgfältige, systematische Prüfung aller wesentlichen Aspekte einer Arztpraxis durch den potenziellen Käufer vor Unterzeichnung des Kaufvertrags, um Chancen und Risiken vollständig zu erfassen und eine fundierte Kaufpreisverhandlung zu ermöglichen.

Bedeutung für Ärzte

Eine vollständige Due Diligence umfasst mehrere Prüfbereiche: Die wirtschaftliche Prüfung analysiert Einnahmen und Ausgaben der letzten drei bis fünf Jahre, den Honorarverfall, Kostenstruktur, offene Forderungen und Verbindlichkeiten. Die rechtliche Due Diligence prüft Mietverträge (Restlaufzeit, Verlängerungsoptionen), bestehende Arbeitsverträge mit Praxismitarbeitern (deren Übernahme nach § 613a BGB bei Betriebsübergang gesetzlich vorgeschrieben ist), Leasingverträge für Geräte und aktive oder drohende Rechtsstreitigkeiten. Die steuerliche Prüfung identifiziert Steuernachzahlungsrisiken aus noch offenen Betriebsprüfungen. Die medizinische Prüfung bewertet den Gerätestand, Hygienezertifizierungen und Patientenstamm. Ein typischer Praxiskauf scheitert nachträglich häufig an unerkannten Geräteschäden oder Mietvertragsklauseln.

Abgrenzung

Due Diligence ist keine Garantie für den Praxiserfolg, sondern ein strukturierter Informationsprozess. Sie reduziert das Informationsungleichgewicht zwischen Verkäufer und Käufer, kann aber keine Zukunftsprognosen sichern. Sie unterscheidet sich von der Unternehmensbewertung (Kaufpreisermittlung), die erst nach der Due Diligence abschließend möglich ist.

Beispiel

Ein Arzt möchte eine internistische Praxis für 320.000 Euro übernehmen. Die Due Diligence deckt auf, dass ein Geräteleasing über 3.000 Euro monatlich noch vier Jahre läuft und in der Kaufpreiskalkulation nicht berücksichtigt war. Zudem läuft der Mietvertrag in 18 Monaten aus, ohne Verlängerungsoption. Der Käufer verhandelt einen Nachlass von 40.000 Euro und eine Mietvertragszusicherung. Ärzteversichert empfiehlt, für die Due Diligence einen auf Praxistransaktionen spezialisierten Steuerberater und Rechtsanwalt einzubinden.

Quellen

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