Die Due Diligence (englisch: gebotene Sorgfalt) beim Praxiskauf bezeichnet die systematische Prüfung aller wesentlichen rechtlichen, wirtschaftlichen, steuerlichen und betrieblichen Aspekte einer Arztpraxis durch den potenziellen Käufer vor Vertragsabschluss, um Risiken zu identifizieren und den angemessenen Kaufpreis zu ermitteln.
Bedeutung für Ärzte
Für kaufinteressierte Ärzte ist eine gründliche Due Diligence existenziell wichtig, da Praxiskäufe hohe Kaufpreise von oft mehreren Hunderttausend Euro umfassen und versteckte Verbindlichkeiten oder Regressrisiken den wirtschaftlichen Erfolg gefährden können. Wesentliche Prüfbereiche sind: Finanzielle Due Diligence (Umsatz, Kosten, Ertragsplanung der letzten 3-5 Jahre), rechtliche Due Diligence (Mietvertrag, Zulassungsstatus, laufende Rechtsstreitigkeiten), medizinische Due Diligence (Patientenstruktur, Gerätezustand, Mitarbeiter), steuerliche Due Diligence (Steuerverbindlichkeiten, Rückstellungen) und Versicherungsschutz (bestehende Policen, Lücken).
Abgrenzung
Die Due Diligence ist nicht mit der Praxisbewertung identisch: Die Bewertung ermittelt den Wert der Praxis, die Due Diligence prüft, ob die Grundlagen der Bewertung zutreffend sind. Außerdem unterscheidet sich die Due Diligence von der vertraglichen Gewährleistung: Wer eine Due Diligence durchführt und trotzdem kauft, kann sich bei erkennbaren Mängeln nicht auf Gewährleistungsansprüche berufen.
Beispiel
Ein Arzt interessiert sich für eine Allgemeinarztpraxis mit einem kommunizierten Jahresumsatz von 450.000 Euro. Die Due Diligence enthüllt, dass ein Großteil des Umsatzes auf einem auslaufenden Selektivvertrag basiert, der nach Praxisübernahme nicht verlängert wird. Der Käufer passt sein Kaufpreisangebot entsprechend an oder sieht vom Kauf ab.
Ärzteversichert empfiehlt, bei einer Praxisübernahme auch den Versicherungsschutz der Praxis sorgfältig zu prüfen und nahtlos auf den neuen Inhaber zu übertragen.
Quellen: KBV-Praxisbörse, Bundesärztekammer Praxiskauf-Leitfaden, IDW-Standard zur Unternehmensbewertung (IDW S1), Steuerberater- und Anwaltshandbücher zur Praxisübernahme.
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