Eine DVT-Anlage (Digitale Volumentomographie) als Investitionsobjekt bezeichnet den Erwerb, die Finanzierung und den wirtschaftlichen Betrieb eines 3D-Röntgengeräts in der Zahnarzt- oder MKG-Praxis, dessen Anschaffungskosten je nach Gerät zwischen 70.000 und 200.000 Euro liegen und das einer besonderen behördlichen Genehmigung nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV 2018) bedarf.
Bedeutung für Ärzte
Für Zahnärzte, die eine DVT-Anlage anschaffen, sind mehrere wirtschaftliche Aspekte zu planen: Die Abschreibung erfolgt linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von typischerweise fünf bis sieben Jahren (AfA-Tabelle). Die Abrechnungsmöglichkeiten umfassen GOZ-Nrn. 0020 und 0070 (Röntgenaufnahmen im Zusammenhang mit Implantologie und Endodontie) sowie für gesetzlich versicherte Patienten in begründeten Fällen BEMA-Positionen mit Genehmigung. Zusätzliche Einnahmen entstehen durch Überweisungsaufnahmen für andere Praxen (ärztliche Kooperation). Eine DVT-Anlage amortisiert sich bei Vollauslastung (15 bis 20 Aufnahmen pro Monat) innerhalb von fünf bis acht Jahren.
Abgrenzung
Die DVT-Anlage ist von der konventionellen Panoramaröntgenanlage (OPG) zu unterscheiden: Eine OPG-Anlage kostet zwischen 20.000 und 40.000 Euro und liefert 2D-Aufnahmen; die DVT liefert dreidimensionale Datensätze mit höherer diagnostischer Präzision, insbesondere für Implantologie, Kieferchirurgie und Endodontie.
Beispiel
Ein Zahnarzt kauft eine DVT-Anlage für 120.000 Euro, finanziert über fünf Jahre Bankkredit. Er führt monatlich 18 Aufnahmen durch und berechnet im Schnitt 180 Euro je Aufnahme. Das ergibt 3.240 Euro monatlichen Mehrumsatz. Nach Abzug von Kredit, Wartungsvertrag (2.400 Euro p.a.) und Strahlenschutz-Sachverständigenkosten amortisiert sich die Anlage in etwa sieben Jahren. Ärzteversichert empfiehlt, vor der Investition eine vollständige Wirtschaftlichkeitsrechnung und einen Businessplan zu erstellen.
Quellen
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