Das E-Rezept ist das elektronische Äquivalent des bisherigen rosa Kassenrezepts und bezeichnet ein digital erstelltes, qualifiziert signiertes ärztliches Rezeptdokument nach § 360 SGB V, das über die Telematikinfrastruktur (TI) auf einen zentralen Fachdienst der gematik übertragen und von Patienten in Apotheken digital eingelöst wird.
Bedeutung für Ärzte
Seit dem 1. Januar 2024 sind alle GKV-Vertragsärzte in Deutschland zur Ausstellung von E-Rezepten verpflichtet. Technische Voraussetzungen sind ein TI-Konnektor, ein kompatibles PVS und ein Heilberufsausweis (HBA) mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES). Die Signatur muss entweder als Einzelsignatur (per PIN am Kartenlesegerät) oder, bei hohem Rezeptaufkommen, als Komfortsignatur (bis zu 250 Rezepte gleichzeitig autorisieren) erfolgen. Ein E-Rezept kann auch als Ausdruck mit Data-Matrix-Code ausgegeben werden, wenn der Patient kein Smartphone nutzt. Praxen mit häufigen Konnektorausfällen sollten einen Prozess für Ausfallrezepte (Muster-16-Papierrezept in Sonderfällen) dokumentieren.
Abgrenzung
Das E-Rezept gilt zunächst nur für GKV-Patienten und apothekenpflichtige Arzneimittel. Für Privatpatienten, Betäubungsmittel und Sprechstundenbedarf gelten weiterhin spezielle Rezeptformulare. Auch Hilfsmittelverordnungen und Überweisungen sind nicht Teil des E-Rezept-Systems, sondern eigene Digitalisierungsprojekte der gematik.
Beispiel
Ein Hausarzt stellt für eine gesetzlich versicherte Patientin ein E-Rezept für ein Antidiabetikum aus. Er wählt das Medikament im PVS, bestätigt mit seiner PIN am HBA-Kartenleser und das Rezept wird innerhalb von Sekunden auf den gematik-Fachdienst übertragen. Die Patientin zeigt in der Apotheke ihre eGK; die Apotheke liest das Rezept aus und gibt das Medikament heraus. Ärzteversichert empfiehlt, die Komfortsignatur für Praxen mit hohem Rezeptvolumen einzurichten, um Signaturaufwand deutlich zu reduzieren.
Quellen
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