Das E-Rezept (elektronisches Rezept) ist die digitale Form der ärztlichen Arzneimittelverordnung, die seit Januar 2024 für alle GKV-Kassenrezepte verpflichtend ist, über die Telematikinfrastruktur (TI) übertragen wird und von Patienten per elektronischer Gesundheitskarte (eGK), App oder Ausdruck in der Apotheke eingelöst werden kann.

Bedeutung für Ärzte

Die vollständige Umstellung auf E-Rezepte stellt Arztpraxen vor technische und organisatorische Anforderungen: Die Praxissoftware muss E-Rezept-fähig sein, der Konnektor für die Telematikinfrastruktur muss korrekt konfiguriert sein, und Mitarbeiter müssen den Workflow für Rezeptausstellung, Wiederholung und Stornierung kennen. Für Ärzte entfällt das physische Drucken und Aushändigen von Papierrezepten, was administrative Abläufe vereinfacht. Allerdings gibt es weiterhin Ausnahmen: Betäubungsmittel-Rezepte (BtM) und T-Rezepte (Thalidomid) bleiben vorerst als Papier bestehen.

Abgrenzung

Das E-Rezept für GKV-Versicherte ist von der GOÄ-Privatliquidation (privatärztliche Verordnungen bleiben vorerst analog) zu unterscheiden. Außerdem unterscheidet sich das E-Rezept von DiGAs (digitalen Gesundheitsanwendungen), die ebenfalls auf Rezept verordnet werden, aber keine Arzneimittel sind. Das E-Rezept ist auch nicht mit der eAU (elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) zu verwechseln.

Beispiel

Ein Patient mit chronischer Erkrankung benötigt monatlich dasselbe Medikament. Der Hausarzt stellt ein Dauerrezept als E-Rezept aus und der Patient ruft die Folgerezepte über die App seiner Krankenkasse ab, ohne jedes Quartal in die Praxis kommen zu müssen.

Ärzteversichert informiert Praxisinhaber, dass technische Ausfälle der TI-Infrastruktur, die zu Fehlabrechnungen führen, im Rahmen einer umfassenden Praxis-Haftpflicht mitversichert werden sollten.

Quellen: Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG), gematik E-Rezept-Spezifikation, KBV E-Rezept-Einführungsleitfaden, SGB V § 360.

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