Eine Earn-out-Klausel ist eine vertragliche Regelung beim Praxisverkauf oder der Praxisübergabe, bei der ein Teil des Kaufpreises nicht sofort, sondern über einen definierten Zeitraum als variable Nachzahlung geleistet wird, die an das Erreichen bestimmter Umsatz- oder Ertragsziele der Praxis nach der Übergabe geknüpft ist.
Bedeutung für Ärzte
Für abgebende Ärzte bietet die Earn-out-Klausel die Möglichkeit, einen Teil des Praxiswertes zu realisieren, der durch den Goodwill (Patientenstamm, Ruf) entsteht, aber schwer objektiv zu bewerten ist. Käufer akzeptieren Earn-out-Regelungen, weil sie das Risiko begrenzen, einen zu hohen Preis für eine Praxis zu zahlen, deren zukünftiger Erfolg unsicher ist. Typische Earn-out-Zeiträume liegen bei 1 bis 3 Jahren nach der Übergabe. Kritisch ist die Frage, wer in dieser Zeit die Praxis führt und wie die Kennziffern (Umsatz, Patientenanzahl) gemessen werden.
Abgrenzung
Die Earn-out-Klausel unterscheidet sich vom Ratenkauf (bei dem der Kaufpreis in festen Raten unabhängig von Ergebnissen gezahlt wird) und von der Gewinnbeteiligung (bei der der Abgebende dauerhaft am Praxiserfolg partizipiert). Bei der Earn-out-Klausel endet die variable Komponente nach dem definierten Zeitraum.
Beispiel
Ein Internist verkauft seine Praxis für einen Festpreis von 300.000 Euro plus einer Earn-out-Zahlung von bis zu 100.000 Euro, falls der Umsatz der Praxis im Folgejahr nach Übergabe mindestens 90 Prozent des Vorjahresumsatzes erreicht. Der Nachfolger profitiert: Wenn er die Praxis erfolgreich führt, zahlt er keine zusätzlichen Earn-out-Beträge aus eigenem Vermögen, da diese aus dem laufenden Praxisgewinn gedeckt werden.
Ärzteversichert empfiehlt, Earn-out-Klauseln immer von einem auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen und auch den Versicherungsschutz für die Übergangsphase abzusichern.
Quellen: Bundesärztekammer Praxisabgabe-Handbuch, IDW-Standard IDW S1 (Unternehmensbewertung), BGH-Rechtsprechung zu Unternehmenskaufverträgen, KBV-Zulassungsrecht.
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