Eine Earn-out-Klausel ist eine vertragliche Vereinbarung beim Praxisverkauf, durch die ein Teil des Kaufpreises nicht sofort bei Übergabe gezahlt wird, sondern von der tatsächlichen wirtschaftlichen Entwicklung der Praxis in einem definierten Zeitraum nach dem Übergang abhängt, typischerweise gemessen an Umsatz, Patientenzahl oder Gewinn der ersten zwei bis drei Jahre.
Bedeutung für Ärzte
Earn-out-Klauseln sind beim Praxisverkauf ein Instrument zur Überbrückung von Bewertungsdifferenzen: Der Verkäufer bewertet die Praxis höher (basierend auf aktuellem Umsatz und Stammpatientenklientel), der Käufer schätzt das Risiko, dass Patienten nach dem Arztwechsel abwandern, stärker ein. Durch die Earn-out-Vereinbarung trägt der Verkäufer einen Teil des Übergangsrisikos mit. Typisch sind Earnout-Zahlungen von 20 bis 40 Prozent des Gesamtkaufpreises, die an das Erreichen bestimmter Umsatzschwellen geknüpft sind. Für den Verkäufer entsteht ein Anreiz, aktiv am Übergang mitzuwirken (Patientenempfehlung, Einführungsphase). Steuerlich werden Earn-out-Zahlungen bei der Abgangsbesteuerung komplex behandelt; die Finanzbehörden können in Abhängigkeit von der Ausgestaltung einen laufenden Arbeitslohncharakter annehmen.
Abgrenzung
Earn-out-Klauseln unterscheiden sich von Raten- oder Stundungsvereinbarungen, bei denen der feste Kaufpreis lediglich zeitlich gestreckt bezahlt wird. Bei Earn-out-Klauseln ist die Gesamthöhe des variablen Teils unbekannt und von zukünftigen Ereignissen abhängig; bei Ratenzahlungen steht der Gesamtbetrag fest.
Beispiel
Ein Arzt verkauft seine Praxis für einen Grundkaufpreis von 280.000 Euro. Zusätzlich wird vereinbart, dass er für jedes der ersten drei Jahre 20 Prozent des Umsatzes, der 400.000 Euro übersteigt, als Nachzahlung erhält, maximal 40.000 Euro pro Jahr. Im Jahr 1 beträgt der Umsatz 430.000 Euro: Er erhält 6.000 Euro Earn-out-Zahlung. Ärzteversichert empfiehlt, Earn-out-Klauseln von einem Steuerberater und Fachanwalt für Medizinrecht prüfen zu lassen, bevor der Kaufvertrag unterzeichnet wird.
Quellen
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