Die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ist die digitale Nachfolge des bisherigen Papier-Krankenscheins (Muster 1) und bezeichnet den elektronischen Workflow, bei dem der Arzt die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit über die Telematikinfrastruktur (TI) direkt an die zuständige Krankenkasse übermittelt, die den Arbeitgeber auf Abruf informiert.
Bedeutung für Ärzte
Seit dem 1. Januar 2023 sind Vertragsärzte verpflichtet, eAU-Meldungen elektronisch über die TI zu übermitteln. Der Patient erhält weiterhin einen Patientenausdruck für eigene Zwecke, muss aber keine AU-Bescheinigung mehr physisch beim Arbeitgeber einreichen. Der Arbeitgeber kann die AU-Daten direkt bei der Krankenkasse elektronisch abrufen (Datenabruf nach § 109 SGB IV). Für Praxen bedeutet das: Korrektes TI-Setup, aktuelles PVS mit eAU-Modul und reibungslose Konnektorverbindung sind Voraussetzung. Bei technischen Ausfällen darf die Praxis befristet auf Papier-AU zurückgreifen; diese muss dann nachübermittelt werden.
Abgrenzung
Die eAU gilt nur für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer. Für Selbstständige, Beamte, Privatpatienten und Sonderfälle (Kinder-AU, Rehabilitation) gelten eigene Regelungen, die teilweise noch papierbasiert oder über andere digitale Wege abgewickelt werden.
Beispiel
Eine MFA stellt fest, dass der eAU-Versand für einen Patienten mit Techniker Krankenkasse wiederholt mit Fehlercode scheitert. Sie prüft den TI-Verbindungsstatus, stellt einen Konnektorfehler fest und informiert den IT-Dienstleister. Bis zur Behebung stellt die Praxis einen Papierausdruck aus. Ärzteversichert empfiehlt, regelmäßige TI-Statusprüfungen in den Praxisablauf zu integrieren und einen IT-Dienstleister mit SLA (Reaktionszeit unter vier Stunden) vertraglich zu binden.
Quellen
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