Die eAU (elektronische AU) bezeichnet die digitale Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch Vertragsärzte über die Telematikinfrastruktur (TI) an die Krankenkassen. Der Begriff ist weitgehend synonym mit eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeit) und bezeichnet den seit Januar 2023 verpflichtenden Prozess, der den gelben Krankenschein in der Arztpraxis ersetzt.
Bedeutung für Ärzte
Die technische Umsetzung der eAU erfordert ein zertifiziertes PVS mit eAU-Modul, eine aktive TI-Verbindung und einen gültigen eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) für die Signatur. Die Übermittlungspflicht gilt für alle Diagnosen und alle Krankenkassen; der Zeitpunkt der Übermittlung sollte möglichst am Behandlungstag erfolgen. Für Patienten, die kein Arbeitsverhältnis haben (Selbstständige, Rentner), ist keine eAU erforderlich; auf Wunsch kann ein Patientenausdruck ausgestellt werden. Häufige Fehlerquellen sind: falsche Versicherungsnummern, abgelaufene Konnektorzertifikate oder nicht aktuelle KIM-Adressen.
Abgrenzung
Die eAU (elektronische AU) ist von der eKrankschreibung für Privatpatienten zu unterscheiden: Privatärzte sind nicht zur TI-basierten eAU verpflichtet; sie stellen weiterhin Papierbescheinigungen aus. Auch die Kinderkrankmeldung (§ 45 SGB V) hat einen eigenen Übermittlungsweg und ist nicht identisch mit der Standard-eAU.
Beispiel
Ein Patient mit akuter Bronchitis erscheint in der Praxis. Die Ärztin stellt eine AU für sieben Tage fest, erfasst sie im PVS und versendet sie per Mausklick über die TI an die AOK. Der Patient erhält einen Patientenausdruck. Sein Arbeitgeber ruft die Daten digital ab, ohne dass der Patient einen Schein einreichen muss. Ärzteversichert empfiehlt, im PVS einen automatischen Sendeprotokollbericht zu aktivieren, damit fehlgeschlagene Übermittlungen sofort erkannt werden.
Quellen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →