EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) bezeichnet das Betriebsergebnis vor Abzug von Zinsaufwendungen und Ertragsteuern und misst die operative Ertragskraft eines Unternehmens oder einer Praxis, unabhängig von der Finanzierungsstruktur und dem Steuerstatus des Inhabers.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte ist das EBIT vor allem bei der Praxisbewertung und Kreditvergabe relevant: Banken nutzen das EBIT als Grundlage für die Berechnung von Kennzahlen wie dem Zinsdeckungsgrad (EBIT / Zinsaufwand; sollte mindestens 3 betragen) oder dem Schuldendienstdeckungsgrad (DSCR). Bei der Praxisbewertung nach dem Ertragswertverfahren wird das EBIT als Ausgangsgröße herangezogen und mit einem branchenüblichen Multiplikator (für Arztpraxen typischerweise 3 bis 5) multipliziert, um den Unternehmenswert zu schätzen. Ein Arzt mit einem EBIT von 200.000 Euro kann bei einem Multiplikator von 4 einen Praxiswert von 800.000 Euro erwarten, der dann durch Substanzwert und Goodwill ergänzt wird.

Abgrenzung

EBIT unterscheidet sich von EBITDA (zusätzlich vor Abschreibungen), vom Jahresüberschuss (nach Steuern und Zinsen) und vom steuerlichen Gewinn nach EStG. Bei Einzelärzten im freiberuflichen Bereich deckt sich EBIT näherungsweise mit dem betrieblichen Gewinn aus der EÜR, wenn keine nennenswerten Zinsen anfallen; bei bilanzierenden Arzt-GmbHs ist die GuV-Struktur formell identisch mit der eines Industrieunternehmens.

Beispiel

Eine Gemeinschaftspraxis erwirtschaftet Gesamteinnahmen von 1.200.000 Euro, hat Personalkosten von 500.000 Euro, Sachkosten von 300.000 Euro und Abschreibungen von 40.000 Euro. Das EBIT berechnet sich als 1.200.000 minus 500.000 minus 300.000 minus 40.000 = 360.000 Euro. Ärzteversichert empfiehlt, das EBIT jährlich zu berechnen und im Mehrjahresvergleich zu verfolgen, um Trends in der operativen Ertragskraft frühzeitig zu erkennen.

Quellen

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