EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) bezeichnet das Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen (Depreciation) und Abschreibungen auf immaterielle Werte (Amortization) und dient als Näherungsgröße für den operativen Cashflow eines Unternehmens, da es nicht-zahlungswirksame Abschreibungen herausrechnet.

Bedeutung für Ärzte

EBITDA ist in der Praxis- und MVZ-Bewertung besonders relevant, da Investoren wie Private-Equity-Gruppen, die zunehmend MVZ-Strukturen aufkaufen, EBITDA-Multiplikatoren als Standard-Bewertungsmetrik verwenden. Bei MVZ in der Zahnarzt- oder Facharztversorgung liegen typische EBITDA-Multiplikatoren zwischen 6 und 10, je nach Wachstumspotenzial, Patientenstruktur und Privatpatientenanteil. Für den praktizierenden Arzt bedeutet das: Ein MVZ mit einem EBITDA von 300.000 Euro kann bei Faktor 7 mit 2.100.000 Euro bewertet werden. Die Normalisierung von Eigentümergehältern (Herausrechnen von Gehaltskomponenten über Marktlevel) ist bei der EBITDA-Berechnung für solche Transaktionen üblich.

Abgrenzung

EBITDA unterscheidet sich vom EBIT durch die Hinzurechnung von Abschreibungen; vom Cashflow dadurch, dass Veränderungen im Working Capital nicht berücksichtigt werden. Eine hohe EBITDA-Marge bedeutet nicht automatisch hohe Liquidität, wenn hohe Investitionsauszahlungen anstehen. Bei investitionsintensiven Praxen (MRT, CT) kann das EBITDA deutlich über dem tatsächlich verfügbaren Cashflow liegen.

Beispiel

Eine internistische Praxis hat Umsatzerlöse von 900.000 Euro, Personalkosten von 400.000 Euro, Sachkosten von 200.000 Euro und Abschreibungen von 50.000 Euro. Das EBITDA beträgt 900.000 minus 400.000 minus 200.000 = 300.000 Euro; das EBIT 300.000 minus 50.000 = 250.000 Euro. Ärzteversichert empfiehlt, bei Praxisverkäufen und MVZ-Transaktionen die EBITDA-Berechnung durch einen spezialisierten M&A-Berater prüfen zu lassen.

Quellen

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