Die eGK (elektronische Gesundheitskarte) ist die Chipkarte, die GKV-Versicherte von ihrer Krankenkasse erhalten, und dient als Versicherungsnachweis beim Arztbesuch sowie als Authentifizierungsmedium für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI), z. B. zum Abruf von E-Rezepten oder zur Identifikation beim elektronischen Patientenakte-Zugriff.

Bedeutung für Ärzte

Für Arztpraxen ist die eGK das zentrale Eingabemedium zu Beginn jedes Behandlungsfalls: Das Stecken der eGK in das Kartenlesegerät liest die Stammdaten des Versicherten (Name, Geburtsdatum, Krankenversicherungsnummer, Versichertenstatus) aus und löst den Online-Check der Versicherungsgültigkeit aus (VSDM, Versichertenstammdaten-Management). Praxen, die keinen VSDM-Abruf durchführen, können pro Quartal einen Vergütungsabzug von bis zu 1 Euro je Behandlungsfall erhalten. Die eGK wird zudem bei der Einlösung von E-Rezepten in Apotheken genutzt und ermöglicht künftig den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) des Versicherten.

Abgrenzung

Die eGK ist von der ePA (elektronischen Patientenakte) zu unterscheiden: Die eGK ist ein physisches Authentifizierungsmedium; die ePA ist eine digitale Datenspeicherplattform. Die eGK enthält selbst nur wenige Stammdaten; die ePA speichert umfangreiche Gesundheitsdaten. Ohne eGK (z. B. bei Neuversicherten) kann ein Notfallschein auf Quartalsbasis ausgestellt werden.

Beispiel

Eine Patientin steckt beim ersten Arztbesuch im Quartal ihre eGK in das Kartenlesegerät der Praxis. Das PVS startet automatisch den VSDM-Online-Check: Die Versichertenstammdaten werden abgeglichen und ggf. aktualisiert. Ohne diesen Check würde die Praxis die GOP für die VSDM-Vergütung nicht erhalten. Ärzteversichert empfiehlt, den VSDM-Abruf in den Aufnahmeprozess als Standardschritt zu integrieren und bei Kartenlesegerät-Fehlern sofort den IT-Dienstleister einzuschalten.

Quellen

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