Ein Ehevertrag für Ärzte ist ein notariell beurkundeter Vertrag zwischen zukünftigen oder bestehenden Ehepartnern, der vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft abweichende Regelungen treffen kann. Er dient insbesondere dazu, die Arztpraxis als wesentliches Vermögensgut vor den finanziellen Folgen einer Scheidung zu schützen und den Versorgungsausgleich zu modifizieren.
Bedeutung für Ärzte
Ohne Ehevertrag gilt in Deutschland die Zugewinngemeinschaft: Im Scheidungsfall wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs hälftig geteilt. Für einen niedergelassenen Arzt kann der Praxiswert (Goodwill, Einrichtung, Patientenstamm) 150.000 bis 600.000 Euro oder mehr betragen. Wird dieser als Zugewinn gewertet, droht eine erhebliche Ausgleichszahlung. Zudem kann der Versorgungsausgleich dazu führen, dass Anwartschaften aus dem Ärzteversorgungswerk auf den Ex-Partner übertragen werden. Ein Ehevertrag kann beide Risiken durch Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft mit Praxisausschluss deutlich reduzieren. Ärzteversichert empfiehlt, den Ehevertrag als Teil der Gesamtvorsorgeplanung zu betrachten.
Abgrenzung
Der Ehevertrag ist von einem Scheidungsfolgenvertrag zu unterscheiden, der erst nach Trennung geschlossen wird und konkrete Trennungsfolgen regelt. Auch der Begriff Ehevereinbarung wird synonym verwendet, ist aber kein eigenständiger Rechtsbegriff. Vom Testament abzugrenzen ist der Ehevertrag insofern, als er keine erbrechtlichen Verfügungen enthält.
Beispiel
Ein Arzt-Ehepaar schließt vor der Hochzeit einen Ehevertrag, der die Praxis des Mannes vom Zugewinnausgleich ausnimmt. Im Fall einer Scheidung nach 15 Jahren muss der Praxiswert nicht geteilt werden; andere Vermögenswerte wie gemeinsam erworbene Immobilien bleiben ausgleichspflichtig.
Quellen
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