Der Eigenanteil beim Zahnersatz in der GKV bezeichnet den Betrag, den gesetzlich Versicherte nach Abzug des Festzuschusses der Krankenkasse aus eigener Tasche zahlen müssen. Die GKV übernimmt grundsätzlich 60 Prozent des zahnärztlichen Festzuschusses für die jeweilige Versorgungsform; bei regelmäßiger Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen erhöht sich der Zuschuss.

Bedeutung für Ärzte

Für Zahnärzte ist der Eigenanteil ein zentrales Beratungsthema im Patientengespräch: Sie müssen einen Heil- und Kostenplan erstellen, der den GKV-Zuschuss, den Eigenanteil und mögliche Mehrkosten für höherwertige Versorgungen klar ausweist. Für Patienten mit einem gut geführten Bonusheft (mindestens 5 Jahre lückenlose Nachweise) erhöht sich der Festzuschuss auf 70 Prozent, bei 10 Jahren auf 75 Prozent. Durchschnittlich kostet eine Implantatversorgung mit Krone in Deutschland 2.500 bis 4.000 Euro; der GKV-Zuschuss deckt davon typischerweise nur 200 bis 400 Euro. Ärzteversichert informiert über Zusatzkrankenversicherungen, die den Eigenanteil beim Zahnersatz deutlich senken können.

Abgrenzung

Der Eigenanteil beim Zahnersatz ist zu unterscheiden von den Zuzahlungen bei Medikamenten oder Krankenhausaufenthalten. Beim Zahnersatz handelt es sich um Festzuschüsse, nicht um prozentuale Zuzahlungen. Auch die Wahl einer höherwertigen Versorgung (z.B. Keramikverblendung statt Standard) führt zu sogenannten Mehrkosten, die vollständig vom Patienten getragen werden.

Beispiel

Ein Patient benötigt eine dreigliedrige Brücke im Seitenzahnbereich. Der GKV-Festzuschuss beträgt 420 Euro. Das Bonusheft wurde 10 Jahre gepflegt, daher erhöht sich der Zuschuss auf 315 Euro. Die Gesamtrechnung des Zahnarztes beläuft sich auf 1.200 Euro; der Patient zahlt einen Eigenanteil von 885 Euro.

Quellen

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