Die Eigenkapitalquote bezeichnet das Verhältnis des Eigenkapitals zum Gesamtkapital (Bilanzsumme) eines Unternehmens, ausgedrückt in Prozent. Sie ist ein zentraler Indikator für die finanzielle Unabhängigkeit und Solidität einer Arztpraxis oder medizinischen Einrichtung.

Bedeutung für Ärzte

Für niedergelassene Ärzte spielt die Eigenkapitalquote vor allem bei der Praxisgründung, beim Praxiskauf und bei Investitionsfinanzierungen eine Rolle. Banken verlangen in der Regel eine Eigenkapitalquote von mindestens 20 bis 30 Prozent des Finanzierungsvolumens als Voraussetzung für Praxiskredite zu günstigen Konditionen. Eine Praxis mit einer Eigenkapitalquote über 40 Prozent gilt als finanziell robust und kann in wirtschaftlich schwachen Phasen (z.B. Honorarkürzungen, Pandemiefolgen) besser reagieren. Für eine Gemeinschaftspraxis mit einer Bilanzsumme von 500.000 Euro bedeutet eine Eigenkapitalquote von 35 Prozent ein Eigenkapital von 175.000 Euro. Ärzteversichert unterstützt Ärzte bei der Analyse ihrer Praxis-Finanzstruktur und der Optimierung ihrer Finanzierungsplanung.

Abgrenzung

Die Eigenkapitalquote ist von der Liquidität abzugrenzen: Liquidität beschreibt die kurzfristige Zahlungsfähigkeit, während die Eigenkapitalquote die langfristige Kapitalstruktur abbildet. Auch der Verschuldungsgrad (Fremdkapital zu Eigenkapital) ist eine verwandte, aber inverse Kennzahl.

Beispiel

Ein Arzt übernimmt eine Praxis für 350.000 Euro und bringt 90.000 Euro Eigenkapital ein. Seine Eigenkapitalquote beträgt rund 26 Prozent. Die finanzierende Bank akzeptiert dies knapp und gewährt den Kredit, verlangt jedoch eine Restschuldversicherung als zusätzliche Absicherung.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →