Das Eigenlabor einer Zahnarztpraxis bezeichnet einen vom Zahnarzt selbst betriebenen zahntechnischen Laborbereich, in dem Mitarbeiter des Labors zahntechnische Leistungen wie Zahnersatz, Schienen oder kieferorthopädische Geräte herstellen. Das Eigenlabor steht im Gegensatz zum externen gewerblichen Dentallabor.

Bedeutung für Ärzte

Für Zahnärzte ist das Eigenlabor wirtschaftlich attraktiv, weil die Laborkosten beim Zahnersatz für GKV-Patienten separat abgerechnet werden und bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten ausmachen können. Die Abrechnung eigener Laborleistungen gegenüber der Krankenkasse erfolgt nach der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) für zahntechnische Leistungen; die Preise müssen dabei die tatsächlichen Herstellungskosten widerspiegeln. Ein Eigenlabor bietet zudem Vorteile bei der Durchlaufzeit: Provisorien und Anpassungen können innerhalb eines Tages gefertigt werden. Die Investitionskosten für ein voll ausgestattetes CAD/CAM-Eigenlabor liegen bei 80.000 bis 250.000 Euro. Ärzteversichert empfiehlt, die Betriebskostenversicherung bei der Planung eines Eigenlabors zu berücksichtigen.

Abgrenzung

Das Eigenlabor ist vom gewerblichen Dentallabor abzugrenzen, das als eigenständiges Unternehmen tätig ist. Auch das Meisterlabor eines Zahntechnikermeisters außerhalb der Praxis ist kein Eigenlabor. Steuerlich ist zu beachten, dass ein Eigenlabor unter bestimmten Voraussetzungen eine gewerbliche Tätigkeit darstellen kann.

Beispiel

Eine Zahnarztpraxis beschäftigt zwei Zahntechniker im Eigenlabor und fertigt Kronen, Inlays und Schienen in-house. Die Laborkosten für eine Krone betragen im Eigenlabor 180 Euro; ein externes Dentallabor würde 280 Euro berechnen. Diese Differenz verbessert die Praxiswirtschaftlichkeit, erfordert aber Investitionen in CAD/CAM-Fräsmaschinen.

Quellen

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