Die Einwilligungserklärung bezeichnet das Dokument oder die mündliche Äußerung, mit dem ein einwilligungsfähiger Patient nach umfassender ärztlicher Aufklärung seine Zustimmung zu einer diagnostischen oder therapeutischen Maßnahme erteilt. Ohne wirksame Einwilligung stellt jeder medizinische Eingriff rechtlich eine Körperverletzung dar, selbst wenn er lege artis durchgeführt wird.

Bedeutung für Ärzte

Die Einwilligungserklärung ist zentrales Instrument der ärztlichen Haftungsabwehr. Nach § 630d BGB muss der Arzt vor dem Eingriff die Einwilligung einholen; § 630e BGB regelt die Aufklärungspflicht. Bei elektiven Eingriffen ist eine schriftliche Dokumentation der Aufklärung und Einwilligung dringend empfohlen. Gerichte belasten Ärzte im Streitfall mit der Beweislast für eine ordnungsgemäße Aufklärung. Spezielle Einwilligungsformulare (z.B. für Operationen, Anästhesie, Sedierungen) sind bei vielen Berufsverbänden verfügbar. Ärzteversichert empfiehlt, die Aufklärungsdokumentation als Teil des Qualitätsmanagementsystems zu führen, da vollständige Unterlagen im Haftpflichtfall entscheidend sind.

Abgrenzung

Die Einwilligungserklärung ist von der Schweigepflichtentbindung abzugrenzen, mit der Patienten Ärzten erlauben, Informationen an Dritte weiterzugeben. Auch die Datenschutzerklärung (DSGVO-Einwilligung zur Datenverarbeitung) ist eine eigenständige, von der medizinischen Einwilligung zu trennende Erklärung. Bei nicht einwilligungsfähigen Patienten tritt die Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht an die Stelle der Einwilligung.

Beispiel

Ein Chirurg plant eine Cholezystektomie. Er klärt den Patienten mindestens einen Tag vor dem Eingriff über Risiken, Alternativen und den Ablauf auf. Der Patient unterschreibt das Aufklärungsformular; eine Kopie verbleibt in der Akte. Im Fall einer Komplikation kann der Arzt die ordnungsgemäße Aufklärung dokumentarisch nachweisen.

Quellen

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