Die Elektronikversicherung für Arztpraxen ist eine Allgefahren-Sachversicherung, die elektronische Geräte und EDV-Anlagen gegen nahezu alle Schadenursachen absichert, einschließlich Bedienungsfehler, Kurzschluss, Überspannung, Sturz, Diebstahl und Vandalismus.
Bedeutung für Ärzte
Arztpraxen sind von teuren elektronischen Geräten abhängig: Ultraschallgeräte (10.000 bis 50.000 Euro), EKG-Geräte, Endoskope, medizinische Laser, Laborgeräte und IT-Systeme. Ein Defekt oder Schaden kann den Praxisbetrieb sofort lahmlegen und Reparatur- oder Ersatzkosten in fünfstelliger Höhe verursachen. Die Elektronikversicherung greift, wo eine normale Praxisinhaltsversicherung endet: Die Inhaltsversicherung deckt typischerweise nur Feuer, Einbruch und Leitungswasser, während die Elektronikversicherung auch technisches Versagen und Bedienungsfehler einschließt.
Abgrenzung
Die Elektronikversicherung unterscheidet sich von der allgemeinen Praxisinhaltsversicherung (enger Risikoschutz) und von der Maschinenversicherung (für mechanische, nicht elektronische Maschinen). Außerdem ist sie von der Geräteversicherung zu unterscheiden, die manchmal speziell auf einzelne Geräte zugeschnitten ist. In der Praxis bieten viele Versicherer kombinierte Pakete an, die sowohl Elektronik als auch andere Betriebsinhalte abdecken.
Beispiel
In einer Internistischen Praxis fällt durch einen Mitarbeiterfehler ein teures EKG-Gerät von der Ablage und ist irreparabel beschädigt. Die Elektronikversicherung erstattet den Zeitwert des Gerätes (oder den Neuwert, falls Neuwertversicherung vereinbart), sodass die Praxis kurzfristig ein Ersatzgerät anschaffen kann.
Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern, die Elektronikversicherung in ein umfassendes Praxisversicherungspaket zu integrieren und regelmäßig den versicherten Wert an neue Geräteanschaffungen anzupassen.
Quellen: GDV-Musterbedingungen Elektronikversicherung (VHB Elektronik), VdS-Richtlinien für Elektronikversicherung, Kassenärztliche Vereinigungen Praxisausstattungs-Leitfaden.
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