Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bezeichnet das seit dem 1. Januar 2023 verpflichtend eingeführte digitale Verfahren, bei dem Ärzte Arbeitsunfähigkeitsdaten direkt über die Telematikinfrastruktur (TI) an die zuständige Krankenkasse übermitteln. Arbeitgeber rufen die eAU dann elektronisch ab, anstatt ein Papierformular vom Arbeitnehmer zu erhalten.
Bedeutung für Ärzte
Für niedergelassene Ärzte bedeutet die eAU eine tiefgreifende Prozessänderung: Die Übermittlung erfolgt digital über das Praxisverwaltungssystem (PVS) mit Konnektor-Anbindung an die TI. Patienten erhalten weiterhin einen Ausdruck für ihre eigenen Unterlagen, müssen aber keinen Schein mehr zum Arbeitgeber bringen. Seit dem 1. Oktober 2021 ist die elektronische Übermittlung für Vertragsärzte verpflichtend. Arztpraxen, die den Konnektor noch nicht betreiben, müssen Nachweispflichten der KV erfüllen. Fehlende oder fehlerhafte Übermittlungen können zu Regressen durch die Krankenkassen führen. Ärzteversichert empfiehlt, die TI-Anbindung als Pflichtbestandteil der Praxisinfrastruktur einzuplanen.
Abgrenzung
Die eAU ist von der klassischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier (umgangssprachlich „gelber Schein") abzugrenzen, die sie seit 2023 vollständig ersetzt. Auch die ePA (elektronische Patientenakte) ist ein eigenständiges System; die eAU ist nicht Bestandteil der ePA, sondern ein separater Kommunikationskanal zwischen Arzt und Kasse.
Beispiel
Ein Allgemeinmediziner diagnostiziert bei einem Kassenpatienten eine Influenza und stellt eine eAU aus. Das PVS übermittelt die Daten automatisch über die TI an die Krankenkasse. Der Patient erhält einen Patientenausdruck für seine Unterlagen; der Arbeitgeber ruft die eAU-Daten direkt bei der Kasse ab.
Quellen
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