Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist seit Januar 2023 für alle gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer die verpflichtende digitale Form der Krankmeldung, bei der die behandelnde Arztpraxis die AU-Daten direkt über die Telematikinfrastruktur an die zuständige Krankenkasse übermittelt.

Bedeutung für Ärzte

Für niedergelassene Ärzte bedeutet die eAU eine geänderte Abläufe bei der Krankmeldung: Die Arztpraxis übermittelt die AU-Bescheinigung elektronisch an die Krankenkasse des Patienten. Der Patient erhält weiterhin einen Ausdruck für seine Unterlagen, muss aber keine Papierbescheinigung mehr an den Arbeitgeber schicken. Arbeitgeber rufen die eAU selbst digital bei der Krankenkasse ab. Die Praxissoftware muss eAU-fähig sein und über einen funktionierenden TI-Anschluss verfügen. Technische Ausfälle der TI können vorübergehend zur Nutzung von Ersatzverfahren (Papierausdruck) zwingen.

Abgrenzung

Die eAU gilt nur für GKV-Versicherte. Privatversicherte erhalten weiterhin eine Papierbescheinigung (Muster 20). Außerdem ist die eAU von der eAU für Selbstständige zu unterscheiden: Selbstständige erhalten keine eAU, sondern attestieren ihre Erkrankung auf anderen Wegen gegenüber ihrer PKV oder Krankentagegeldversicherung. Die eAU ist auch nicht mit der ePA (elektronischen Patientenakte) oder dem E-Rezept zu verwechseln.

Beispiel

Eine Hausarztpraxis stellt für einen Patienten eine Krankschreibung für fünf Tage aus. Die Praxissoftware überträgt die eAU automatisch über die TI an die Krankenkasse. Der Patient bekommt nur noch einen Ausdruck für seine eigene Ablage, seine Arbeitgeberpflicht entfällt.

Ärzteversichert empfiehlt, die Praxissoftware und TI-Infrastruktur regelmäßig auf eAU-Kompatibilität zu überprüfen, um rechtliche und abrechnungstechnische Risiken zu vermeiden.

Quellen: SGB V § 295 (Übermittlung von AU-Daten), gematik eAU-Spezifikation, KBV Einführungsleitfaden eAU, Bundesministerium für Gesundheit eAU-FAQ.

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