Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsnachweis aller gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland. Sie enthält administrative Stammdaten des Versicherten, dient als Schlüssel zur Telematikinfrastruktur (TI) und ermöglicht seit ihrer Einführung zunehmend Funktionen wie den Notfalldatensatz, den elektronischen Medikationsplan und den Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA).

Bedeutung für Ärzte

Für Vertragsärzte ist das Einlesen der eGK zu Beginn jedes Quartals und bei jedem Patientenkontakt mit neuen Patienten Pflicht. Seit der Einführung des Online-Stammdatenabgleichs (OSDA) wird die Karte dabei automatisch auf Gültigkeit und aktuelle Versicherungsdaten geprüft. Fehlt der OSDA, drohen Kürzungen bei der Abrechnung. Ab 2025 wird die eGK schrittweise durch die GesundheitsID (digitale Identität in der Gematik-Infrastruktur) ergänzt. Ärzte müssen ihre Kartenterminals und Konnektoren aktuell halten, um die eGK-Funktionalitäten nutzen zu können. Ärzteversichert informiert über die Auswirkungen der Digitalisierung des Gesundheitswesens auf die Praxisorganisation und Versicherungsplanung.

Abgrenzung

Die eGK ist von der privaten Krankenversichertenkarte abzugrenzen: PKV-Versicherte haben keine eGK, sondern weisen sich durch Versicherungsscheine aus. Die eGK ist auch nicht mit der ePA (elektronischen Patientenakte) zu verwechseln: Die eGK ist ein physischer Träger, die ePA eine cloudbasierte Infrastruktur.

Beispiel

Ein Kassenpatient betritt erstmals eine Facharztpraxis. Die Arzthelferin liest die eGK am Kartenterminal ein; der Online-Stammdatenabgleich bestätigt die aktuelle Krankenkassenzugehörigkeit und Versicherungsdaten. Diese Daten werden im PVS gespeichert und bilden die Grundlage für die Abrechnung über die KV.

Quellen

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