Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist der von gesetzlichen Krankenkassen ausgegebene Versicherungsausweis für GKV-Versicherte, der beim Arztbesuch eingelesen wird, die Krankenversicherungsdaten des Patienten enthält und als Zugangsmittel zu digitalen Gesundheitsdiensten wie E-Rezept und elektronischer Patientenakte (ePA) dient.

Bedeutung für Ärzte

In Arztpraxen wird die eGK zu Beginn jedes Quartals eingelesen (Pflichtlesen), um die Versichertenstammdaten abzurufen und zu aktualisieren. Seit der Einführung des Online-Abgleichs (VSDM) prüft die Praxissoftware in Echtzeit, ob die Karte noch gültig ist. Technisch gesehen ist die eGK mit einem Chip ausgestattet, der neben den Versicherungsdaten auch (mit Einwilligung des Patienten) medizinische Notfalldaten und den Impfausweis speichern kann. Mit der Einführung der ePA ab 2025 fungiert die eGK als Authentifizierungsmittel für den Zugriff auf die Akte.

Abgrenzung

Die eGK ist von der elektronischen Patientenakte (ePA) zu unterscheiden: Die eGK ist eine physische Karte als Identitätsnachweis, die ePA ist eine digitale Akte in der Cloud. Außerdem unterscheidet sich die eGK von der Telematikinfrastruktur (TI) im Allgemeinen: Die TI ist das Netzwerk, die eGK ist ein Zugangsmittel dazu. Privatversicherte besitzen keine eGK.

Beispiel

Ein Patient kommt in eine Hausarztpraxis. Die Arzthelferin liest die eGK ein, die Software aktualisiert die Versichertendaten automatisch und prüft die Gültigkeit der Karte. Gleichzeitig fragt das System, ob der Patient seine ePA verknüpfen möchte. Der Arzt kann nach Zustimmung des Patienten direkt auf dessen ePA zugreifen.

Ärzteversichert weist darauf hin, dass technische Fehler beim Einlesen der eGK dokumentiert werden sollten, um im Zweifelsfall den Behandlungsanspruch nachweisen zu können.

Quellen: SGB V §§ 291-291a (Gesundheitskarte), gematik eGK-Spezifikation, KBV Informationen zur eGK, Bundesministerium für Gesundheit Digitalisierungsstrategie.

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