Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine zentral in der Cloud gespeicherte digitale Gesundheitsakte für gesetzlich Krankenversicherte, in der medizinische Dokumente wie Befunde, Arztbriefe, Medikamentenpläne und Impfpass sektorenübergreifend von behandelnden Ärzten, Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern abgerufen und ergänzt werden können.

Bedeutung für Ärzte

Seit Januar 2025 wird die ePA für alle GKV-Versicherten automatisch angelegt (Opt-out-Modell): Wer keine ePA möchte, muss aktiv widersprechen. Für Ärzte bedeutet die ePA einen erheblichen Mehrwert bei der Versorgungskontinuität: Alle relevanten Vorbefunde und Medikamentenlisten eines Patienten sind zugänglich, auch wenn der Patient in einer anderen Praxis behandelt wurde. Ärzte sind verpflichtet, bestimmte Dokumente (z.B. Medikationsplan, Arztbrief) in die ePA einzustellen, wenn der Patient dies nicht ablehnt. Datenschutz: Patienten können den Zugriff für einzelne Ärzte oder Dokumente gezielt einschränken.

Abgrenzung

Die ePA ist nicht mit der lokalen Praxisakte identisch: Die lokale Akte liegt auf dem Praxisserver und ist nur für die eigene Praxis zugänglich. Die ePA ist ein gemeinsames, sektorenübergreifendes System. Außerdem ist die ePA von der Patientenkurzakte (Notfalldaten auf der eGK) zu unterscheiden: Letztere ist direkt auf der Karte gespeichert und ohne TI-Zugang lesbar.

Beispiel

Ein Kardiologe öffnet die ePA eines neuen Patienten und findet dort alle Vorbefunde vom Hausarzt, den letzten Krankenhausentlassungsbrief und den aktuellen Medikationsplan. Statt aufwändiger Anamnese kann er sofort gezielt behandeln und vermeidet doppelte Untersuchungen.

Ärzteversichert weist darauf hin, dass der unbefugte Zugriff auf ePA-Daten erhebliche datenschutzrechtliche Konsequenzen hat und ein umfassender Cyberschutz auch für ePA-Daten unerlässlich ist.

Quellen: SGB V § 341-346 (ePA), PDSG (Patientendaten-Schutz-Gesetz), gematik ePA-Spezifikation, BMG ePA-Einführungsleitfaden.

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