Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine cloudbasierte, digitale Gesundheitsakte, in der medizinische Dokumente, Befunde, Medikationspläne, Impfnachweise und weitere gesundheitsbezogene Daten von GKV-Versicherten sektorenübergreifend gespeichert werden können. Seit dem 15. Januar 2025 werden alle GKV-Versicherten automatisch mit einer ePA ausgestattet (Opt-out-Verfahren), sofern sie nicht aktiv widersprechen.
Bedeutung für Ärzte
Für Vertragsärzte bedeutet die ePA einen erheblichen Wandel im Dokumentenmanagement. Befunde, Arztbriefe und Laborwerte können direkt in die ePA des Patienten eingestellt werden, wodurch Doppeluntersuchungen vermieden und die intersektorale Kommunikation verbessert wird. Der Zugriff erfolgt über das Praxisverwaltungssystem mit TI-Konnektor und setzt eine Zugriffsfreigabe durch den Patienten voraus. Ab 2025 sind Vertragsärzte verpflichtet, relevante Dokumente in die ePA einzustellen. Wer die ePA-Anbindung nicht realisiert, riskiert Sanktionen seitens der KV. Ärzteversichert empfiehlt, die TI-Infrastruktur und den Datenschutz bei der ePA-Einführung als Einheit zu betrachten.
Abgrenzung
Die ePA ist von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abzugrenzen: Die eGK ist ein physischer Ausweis, die ePA eine digitale Speicherinfrastruktur. Auch die Praxissoftware-interne Patientenakte (lokale Kartei) ist nicht mit der ePA identisch; die ePA ist eine übergreifende, patientengeführte Akte.
Beispiel
Eine Kardiologin legt nach einer Herzuntersuchung Befunde und den Arztbrief direkt in der ePA des Patienten ab. Beim nächsten Hausarztbesuch kann der Hausarzt die Befunde sofort einsehen, ohne Kopien zu benötigen. Der Patient hat jederzeit vollen Einsicht in seine Akte über die Krankenkassen-App.
Quellen
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