Die Elementarschadenversicherung bezeichnet einen Zusatzbaustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung, der Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben, Schneedruck und Lawinen absichert. Sie ist nicht Bestandteil der Standardversicherung, sondern muss ausdrücklich vereinbart werden.
Bedeutung für Ärzte
Ärzte, die eigene Praxis- oder Wohngebäude besitzen, sind dem steigenden Risiko von Extremwetterereignissen ausgesetzt. Laut GDV verursachten Naturkatastrophen in Deutschland allein 2021 (Ahrtal-Hochwasser) versicherte Schäden von über 9 Milliarden Euro; ein erheblicher Teil der Gebäude war nicht elementarversichert. In gefährdeten ZÜRS-Zonen (Zonierungssystem für Überschwemmung) können die Prämien erhöht sein oder der Versicherungsschutz eingeschränkt werden. Ärzteversichert empfiehlt, beim Kauf oder Bau einer Praxisimmobilie die Elementarschadeneinstufung des Grundstücks zu prüfen und ausreichend Versicherungsschutz zu wählen.
Abgrenzung
Die Elementarschadenversicherung ist von der klassischen Wohngebäudeversicherung abzugrenzen, die Feuer, Leitungswasserschäden und Sturm/Hagel umfasst, aber keine Überschwemmungsschäden. Ebenfalls zu unterscheiden ist die Kaskoversicherung für Fahrzeuge, die ebenfalls Naturereignisse abdecken kann, aber nur für Kraftfahrzeuge gilt.
Beispiel
Ein Arzt besitzt eine Praxis in einer Talregion. Nach einem Starkregen dringt Wasser ins Untergeschoss ein und beschädigt Praxiseinrichtung und Geräte im Wert von 40.000 Euro. Ohne Elementarschadenversicherung muss er den Schaden selbst tragen; mit entsprechendem Zusatzbaustein übernimmt die Versicherung nach Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Quellen
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