Das Elterngeld ist eine staatliche Einkommensersatzleistung nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), die Eltern nach der Geburt eines Kindes für bis zu 14 Monate gewährt wird und 65 bis 100 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens aus den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt ersetzt.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte ist die Elterngeldberechnung komplex, weil die Bemessungsgrundlage das durchschnittliche Nettoeinkommen der zwölf Monate vor dem Geburtsmonat ist. Angestellte Ärzte mit regelmäßigem Gehalt profitieren von einer stabilen Basis, während niedergelassene Ärzte mit stark schwankendem Honorarvolumen oder Praxisgewinnen oft erhebliche Unterschiede zwischen den Monaten aufweisen. Wer im Bemessungszeitraum Elternzeit für ein älteres Kind, Krankheitsphasen oder Teilzeit hatte, muss diese Monate durch frühere ersetzen lassen. Ärzteversichert empfiehlt, die Elterngeldstrategie mindestens sechs Monate vor der geplanten Geburt mit einem Steuerberater zu optimieren.
Abgrenzung
Das Basiselterngeld ist zu unterscheiden vom ElterngeldPlus, bei dem der Anspruchszeitraum auf bis zu 28 Monate verdoppelt wird, der monatliche Betrag aber halbiert wird. Letzteres eignet sich besonders für Ärztinnen, die schon früh in Teilzeit zurückkehren möchten. Nicht zu verwechseln ist das Elterngeld mit dem Kindergeld, das einkommensunabhängig und dauerhaft gezahlt wird.
Praxisbeispiel
Eine Assistenzärztin mit einem Bruttogehalt von 5.200 Euro monatlich plant Elternzeit von 12 Monaten. Ihr Elterngeld beträgt rund 65 Prozent des Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro monatlich. Durch geschickte Wahl des Partnermonats ihres Partners erhöhen beide gemeinsam den Gesamtanspruch auf 14 Monate.
Quellen
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: BEEG, Stand 2025.
- Bundeselterngeldrechner: www.familien-wegweiser.de, 2025.
- Marburger Bund: Elterngeld und Elternzeit für angestellte Ärzte, 2024.
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