Elterngeld für Ärzte bezeichnet den staatlichen Einkommensersatz nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), der nach der Geburt eines Kindes für die Dauer der Elternzeit gezahlt wird. Es beträgt grundsätzlich 67 Prozent des Nettoeinkommens, maximal jedoch 1.800 Euro monatlich (Basiselterngeld), und wird für bis zu 14 Monate gewährt.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte mit hohem Einkommen ist die monatliche Obergrenze von 1.800 Euro der entscheidende Faktor: Wer mehr als rund 2.700 Euro netto monatlich verdient, hat keinen Vorteil von einem höheren Einkommen, da der Maximalbetrag nicht überschritten werden kann. Seit dem 1. April 2024 gilt zudem eine neue Einkommensgrenze: Elterngeld entfällt für Paare mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von mehr als 175.000 Euro. Für Einzelpersonen liegt die Grenze bei 150.000 Euro. Ärzte können durch die Wahl des ElterngeldPlus (50 Prozent des normalen Betrags über doppelt so viele Monate) und den Partnerschaftsbonus ihre Leistungen optimieren. Ärzteversichert empfiehlt, die Elterngeldplanung mit dem Einkommensteuerbescheid des Vorjahres abzustimmen.

Abgrenzung

Das Elterngeld ist von der Elternzeit abzugrenzen: Die Elternzeit ist das arbeitsrechtliche Recht auf unbezahlte Freistellung; das Elterngeld ist die dazugehörige Sozialleistung. Auch Betreuungsgeld (bis 2015) und Kindergeld sind davon unabhängige Leistungen.

Beispiel

Eine niedergelassene Ärztin erzielt netto rund 5.000 Euro monatlich. Ihr Basiselterngeld beträgt unabhängig davon maximal 1.800 Euro für 12 Monate (ihr Partner übernimmt 2 Monate). Mit ElterngeldPlus würde sie 24 Monate lang je 900 Euro erhalten.

Quellen

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