Der eMP (elektronischer Medikationsplan) ist die digitale Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP), der seit 2016 für GKV-Versicherte mit drei oder mehr verordneten Dauermedikamenten gesetzlich vorgeschrieben ist. Im Rahmen der ePA wird der eMP als strukturierter Datensatz über die Telematikinfrastruktur (TI) gespeichert und ist für alle berechtigten Leistungserbringer abrufbar.

Bedeutung für Ärzte

Für verordnende Ärzte bedeutet der eMP eine digitale Dokumentationspflicht: Er muss aktuell gehalten werden, wenn neue Dauermedikamente hinzukommen oder abgesetzt werden. Im Gegensatz zum Papierplan ist der eMP direkt mit dem Praxisverwaltungssystem verknüpft und kann automatisch aus den Verordnungsdaten befüllt werden. Die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) profitiert erheblich, da alle beteiligten Behandler denselben aktuellen Informationsstand haben. Laut Studien treten bei Polypharmazie (5 Medikamente und mehr) in bis zu 30 Prozent der Fälle klinisch relevante Wechselwirkungen auf. Ärzteversichert empfiehlt, die eMP-Funktion im Praxisverwaltungssystem frühzeitig einzurichten, um Dokumentationsfehler zu vermeiden.

Abgrenzung

Der eMP ist nicht mit dem E-Rezept zu verwechseln: Das E-Rezept ist eine Verordnung für die Apotheke, der eMP eine therapiebegleitende Informationsübersicht. Auch ist der eMP kein Abgabeprotokoll der Apotheke, sondern ein ärztlich geführtes Dokument.

Beispiel

Ein Diabetologe verordnet einem Patienten ein neues orales Antidiabetikum zusätzlich zu sieben bereits vorhandenen Dauermedikamenten. Er aktualisiert den eMP im PVS; die Änderung wird automatisch in die ePA übertragen. Die Hausärztin kann den aktualisierten eMP beim nächsten Termin sofort einsehen.

Quellen

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