eMP und eMedikationsplan sind zwei Bezeichnungen für dasselbe digitale Instrument: den elektronischen Medikationsplan, der als strukturierter Datensatz in der elektronischen Patientenakte (ePA) über die Telematikinfrastruktur (TI) gespeichert wird. Beide Begriffe werden in Fachliteratur, Praxissoftware und Behördenkommunikation gleichbedeutend verwendet.
Bedeutung für Ärzte
Die Begriffsverwirrung zwischen eMP und eMedikationsplan ist in der Praxis häufig anzutreffen: Praxisverwaltungssysteme und Krankenkassen verwenden beide Abkürzungen. Inhaltlich besteht kein Unterschied. Wichtig ist, dass ab drei Dauermedikamenten eine gesetzliche Pflicht zur Erstellung besteht, unabhängig davon, ob die Einrichtung den Begriff eMP oder eMedikationsplan verwendet. Wer als Arzt die TI-Anbindung und ePA-Integration vollständig eingerichtet hat, kann den eMP direkt aus dem Verordnungsmodul befüllen und aktualisieren. Ärzteversichert empfiehlt, die Terminologie im Praxisteam zu vereinheitlichen, um Kommunikationsfehler zu vermeiden.
Abgrenzung
eMP und eMedikationsplan sind nicht zu verwechseln mit dem bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) in Papierform, der weiterhin für Patienten ohne ePA ausgedruckt werden muss. Auch das E-Rezept ist ein eigenständiges Dokument für die Apotheke und nicht Bestandteil des eMP.
Beispiel
Eine Praxismanagerin fragt nach dem Unterschied zwischen dem „eMedikationsplan" in der KBV-Broschüre und dem „eMP" im Softwarehandbuch des PVS-Herstellers. Die Antwort: Es handelt sich um dasselbe Instrument, nur unterschiedlich bezeichnet. Die Funktionalität in der Software ist identisch.
Quellen
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