Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bezeichnet den gesetzlichen Anspruch von Arbeitnehmern nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), für bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) pro Erkrankung den vollen Arbeitslohn vom Arbeitgeber zu erhalten, wenn sie infolge einer Krankheit arbeitsunfähig werden. Voraussetzung ist ein Beschäftigungsverhältnis von mindestens vier Wochen.

Bedeutung für Ärzte

Für angestellte Ärzte ist die Entgeltfortzahlung die erste Phase der Einkommenssicherung bei Krankheit: Für die Dauer von sechs Wochen trägt der Arbeitgeber (Klinik, MVZ, Praxisinhaber) das volle Gehalt. Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Bruttogehalts (maximal 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze). Für Praxisinhaber als Arbeitgeber bedeutet die Entgeltfortzahlung erhebliche Kosten: Bei einer MFA mit einem Gehalt von 3.000 Euro brutto entstehen pro Krankheitswoche rund 750 Euro Kosten. Über die Umlagekasse U1 können sich kleine Betriebe (bis 30 Mitarbeiter) einen Teil dieser Kosten erstatten lassen. Ärzteversichert empfiehlt, die U1-Umlage als festen Bestandteil der Praxiskostenplanung einzukalkulieren.

Abgrenzung

Die Entgeltfortzahlung ist vom Krankengeld abzugrenzen: Das Krankengeld zahlt die Krankenkasse ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit; die Entgeltfortzahlung ist Sache des Arbeitgebers in den ersten sechs Wochen. Niedergelassene Ärzte als Selbstständige haben keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung und müssen sich durch ein Krankentagegeld absichern.

Beispiel

Eine Fachärztin im Anstellungsverhältnis erkrankt und ist vier Wochen arbeitsunfähig. Ihr Arbeitgeber zahlt in dieser Zeit ihr volles Gehalt weiter. Ab der siebten Krankheitswoche übernimmt ihre Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld.

Quellen

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