Entgeltpunkte sind die zentralen Berechnungseinheiten der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) in Deutschland. Für jedes Jahr, in dem ein Versicherter das Durchschnittsentgelt aller Versicherten verdient, wird genau ein Entgeltpunkt gutgeschrieben. Wer mehr oder weniger als das Durchschnittsentgelt verdient, erhält entsprechend mehr oder weniger Entgeltpunkte.
Bedeutung für Ärzte
Die meisten approbierten Ärzte sind Pflichtmitglieder des berufsständischen Ärzteversorgungswerks und damit von der GRV befreit; für sie sind Entgeltpunkte im strengen Sinne nicht relevant. Für Ärzte, die vor der Approbation pflichtversichert gearbeitet haben oder freiwillig in der GRV verblieben sind, zählen Entgeltpunkte jedoch für die spätere Rentenberechnung. Ein Arzt, der in Assistenzzeiten vor der Niederlassung fünf Jahre GRV-Beiträge eingezahlt hat, sammelt entsprechende Entgeltpunkte. Die monatliche Rente errechnet sich als: Entgeltpunkte × aktueller Rentenwert (2025: 39,32 Euro West) × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor. Ärzteversichert klärt auf, wie frühere GRV-Zeiten bei der Rentenplanung berücksichtigt werden können.
Abgrenzung
Entgeltpunkte sind ein Konzept der GRV und nicht mit Versorgungspunkten der Ärzteversorgungswerke zu verwechseln, die nach einem ähnlichen Prinzip, aber mit eigenen Berechnungsregeln funktionieren. Auch Rentenanwartschaften aus der bAV werden nicht in Entgeltpunkten ausgedrückt.
Beispiel
Ein Arzt arbeitete vor der Niederlassung fünf Jahre als Assistenzarzt mit GRV-Pflichtbeiträgen und verdiente jeweils das Durchschnittsentgelt. Er sammelt genau 5 Entgeltpunkte. Bei einem Rentenwert von 39,32 Euro West ergibt sich eine monatliche GRV-Rente von ca. 196,60 Euro.
Quellen
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