Ein Entnahmeplan bezeichnet eine strukturierte Strategie, bei der im Ruhestand regelmäßig feste oder variable Beträge aus einem angesammelten Kapitalstock ausgezahlt werden, ohne das gesamte Vermögen sofort zu verbrauchen. Er dient als Alternative oder Ergänzung zur Leibrente und ist besonders für Ärzte relevant, die neben dem Versorgungswerk über freies Depot- oder Fondsvermögen verfügen.

Bedeutung für Ärzte

Ärzte scheiden häufig erst mit 65 bis 68 Jahren aus dem aktiven Berufsleben aus und benötigen danach eine planbare Einkommensergänzung für 20 bis 30 Jahre. Ein Entnahmeplan aus einem ETF-Depot kann dabei helfen, monatlich zum Beispiel 2.000 Euro zu entnehmen, während das verbleibende Kapital weiter investiert bleibt und Renditen erwirtschaftet. Die sogenannte 4-Prozent-Regel besagt, dass ein Portfolio statistisch gesehen 30 Jahre hält, wenn jährlich nicht mehr als 4 Prozent des Anfangsvermögens entnommen werden. Für ein Depotvermögen von 500.000 Euro entspricht das 20.000 Euro pro Jahr. Ärzteversichert informiert über passende Entnahmekonzepte, die auf die individuelle Versorgungswerksrente und das Vermögensprofil abgestimmt sind.

Abgrenzung

Der Entnahmeplan unterscheidet sich von der Leibrente dadurch, dass kein Kapital an eine Versicherungsgesellschaft übertragen wird. Das Restkapital bleibt vererb- und verfügbar. Im Gegensatz zur Sofortrente trägt der Anleger jedoch das Langlebigkeitsrisiko selbst: Lebt er länger als geplant oder bricht der Markt stark ein, kann das Kapital vorzeitig erschöpft sein. Ein Auszahlungsplan bei einem Fondsanbieter ist eine konkrete Umsetzungsform des Entnahmeplans.

Beispiel

Ein Internist mit 66 Jahren verfügt über ein ETF-Depot von 400.000 Euro. Er richtet einen monatlichen Entnahmeplan von 1.500 Euro ein. Bei einer angenommenen durchschnittlichen Rendite von 4 Prozent reicht das Kapital statistisch bis zu seinem 92. Lebensjahr. Er kombiniert diesen Plan mit seiner Versorgungswerksrente von 3.200 Euro monatlich, um seinen Lebensstandard zu sichern.

Quellen

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