Der Entschädigungszeitraum bezeichnet den vertraglich vereinbarten Zeitraum, innerhalb dessen eine Betriebsunterbrechungsversicherung nach Eintritt eines versicherten Schadens die entgangenen Erträge und fortlaufenden Kosten ersetzt. Er beginnt in der Regel mit dem Schadenseintritt und endet entweder mit dem Ablauf der vereinbarten Höchstdauer oder mit der Wiederaufnahme des Betriebs in vergleichbarem Umfang.
Bedeutung für Ärzte
Für Arztpraxen ist der Entschädigungszeitraum eine der wichtigsten Stellschrauben im Versicherungsschutz. Ein Wasserschaden oder Praxisbrand kann Wochen bis Monate dauern, bis Räumlichkeiten wieder nutzbar sind. Branchenüblich werden Entschädigungszeiträume von 12 bis 24 Monaten vereinbart; bei spezialisierten Praxen mit teurer Medizintechnik empfehlen Fachleute mindestens 18 Monate. Wird der Zeitraum zu kurz gewählt und dauert die Wiedereröffnung länger, trägt der Arzt den Verdienstausfall selbst. Ärzteversichert prüft im Rahmen einer Praxisanalyse, ob der gewählte Entschädigungszeitraum zur tatsächlichen Wiederherstellungsdauer passt.
Abgrenzung
Der Entschädigungszeitraum ist nicht identisch mit der Karenzzeit, die den Zeitraum zwischen Schadenseintritt und Beginn der Leistungspflicht beschreibt. Viele Policen sehen eine Karenz von 3 bis 14 Tagen vor, um Bagatellschäden auszuschließen. Auch von der Versicherungssumme ist der Entschädigungszeitraum zu unterscheiden: Die Summe begrenzt den Gesamtbetrag, der Zeitraum begrenzt die Dauer der Ersatzleistung.
Beispiel
Ein Orthopäde erleidet durch einen Rohrbruch einen Wasserschaden. Die Praxis muss für vier Monate geschlossen werden. Da er einen Entschädigungszeitraum von 12 Monaten vereinbart hat, werden die entgangenen monatlichen Einnahmen von durchschnittlich 18.000 Euro sowie Fixkosten wie Miete und Personalaufwand für die gesamten vier Monate ersetzt.
Quellen
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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