Der Entschädigungszeitraum bezeichnet in der Betriebsunterbrechungsversicherung und der Praxisausfallversicherung die vertraglich vereinbarte Höchstdauer, innerhalb derer der Versicherer den entstandenen Ertragsausfall nach einem versicherten Schadenereignis ersetzt. Typische Laufzeiten betragen 12, 18 oder 24 Monate.

Bedeutung für Ärzte

Für Arztpraxen ist ein ausreichend langer Entschädigungszeitraum von zentraler Bedeutung. Nach einem Brand, Wasserschaden oder Einbruch kann die Wiederherstellung von Praxisräumen und Geräten mehrere Monate dauern. Während dieser Zeit laufen Fixkosten wie Miete, Gehälter und Leasingraten weiter, während die Einnahmen ausbleiben. Ein zu kurz gewählter Entschädigungszeitraum von nur 6 Monaten reicht bei größeren Schäden nicht aus. Ärzteversichert empfiehlt, den Entschädigungszeitraum auf mindestens 18 bis 24 Monate festzusetzen, um auch komplexe Wiederaufbaumaßnahmen abzudecken.

Abgrenzung

Der Entschädigungszeitraum ist nicht zu verwechseln mit der Karenzzeit, also der Wartezeit zu Beginn des Schadensfalls, nach der die Versicherungsleistung erst einsetzt. Manche Praxisausfallversicherungen sehen eine Karenz von 3 bis 14 Tagen vor, bevor Leistungen fließen. Beide Regelungen zusammen bestimmen, wie lange und ab wann der Schutz besteht.

Praxisbeispiel

Eine Zahnarztpraxis erleidet einen Leitungswasserschaden, der zu einer vollständigen Sperrung der Praxisräume führt. Die Sanierung und der Wiederaufbau dauern 14 Monate. Der im Vertrag vereinbarte Entschädigungszeitraum beträgt 12 Monate. Die letzten zwei Monate des Ertragsausfalls trägt der Praxisinhaber selbst. Hätte er einen Zeitraum von 18 Monaten vereinbart, wäre der gesamte Ausfall gedeckt gewesen.

Quellen

  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Musterbedingungen für Ertragsausfallversicherung, 2024.
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Risikomanagement in der Arztpraxis, 2023.
  • Bundesärztekammer: Versicherungsführer für niedergelassene Ärzte, 2022.

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