Die A1-Bescheinigung ist ein amtliches EU-Formular, das die zuständige Sozialversicherungsbehörde des Heimatlandes ausstellt und bestätigt, welchem nationalen Sozialversicherungsrecht eine entsandte Person bei einer vorübergehenden Tätigkeit in einem anderen EU-, EWR-Staat oder der Schweiz unterliegt.
Bedeutung für Ärzte
Ärzte, die vorübergehend in einem anderen EU-Land tätig sind, sei es im Rahmen eines Kongresses mit ärztlicher Tätigkeit, einer Nebentätigkeit in einem europäischen Krankenhaus oder bei ärztlicher Hilfstätigkeit im Ausland, benötigen die A1-Bescheinigung. Sie schützt vor Doppelverbeitragung in zwei Ländern. Ohne die Bescheinigung riskieren Ärzte im Ausland Bußgelder und Nachzahlungen. Selbstständige Ärzte beantragen die A1-Bescheinigung über die Deutsche Rentenversicherung, angestellte Ärzte über ihren Arbeitgeber. Ärzteversichert weist darauf hin, dass bei einer längeren Auslandstätigkeit auch der Krankenversicherungsschutz (EHIC-Karte reicht nicht) und die Berufshaftpflicht im Ausland zu prüfen sind.
Abgrenzung
Die A1-Bescheinigung ist von der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) zu unterscheiden, die nur den Krankenversicherungsschutz im EU-Ausland belegt, nicht aber die sozialversicherungsrechtliche Zuständigkeit regelt. Außerdem gilt die A1-Bescheinigung nur für vorübergehende Entsendungen bis maximal 24 Monate; bei dauerhafter Verlagerung des Tätigkeitsortes gelten andere Regelungen.
Praxisbeispiel
Ein in München niedergelassener Arzt nimmt für drei Wochen an einer humanitären Mission in Österreich teil. Er beantragt vor Abreise die A1-Bescheinigung bei der Deutschen Rentenversicherung. Das Formular bestätigt, dass er weiterhin deutschem Sozialversicherungsrecht unterliegt, und schützt ihn vor österreichischen Sozialversicherungsansprüchen.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: A1-Bescheinigung beantragen, 2025.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Koordinierung der Sozialversicherung in der EU, 2024.
- EU-Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.
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