Der eRezept-Direktversand bezeichnet die Möglichkeit, ein elektronisches Rezept (eRezept) ohne Umweg über einen Papierausdruck direkt aus dem Praxisverwaltungssystem an eine vom Patienten gewählte Versandapotheke zu übermitteln. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt über die Telematikinfrastruktur (TI) und einen Token, den Patient oder Arzt an die Apotheke weitergeben.
Bedeutung für Ärzte
Seit Januar 2024 ist das eRezept für verschreibungspflichtige Medikamente in der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtend. Der Direktversand ist besonders für chronisch kranke Patienten relevant, die regelmäßig dieselben Medikamente benötigen und den Apothekenweg vermeiden möchten. Für Praxen bedeutet das: Das Praxisverwaltungssystem muss den Versand technisch unterstützen, und Patienten müssen über das Verfahren informiert werden. Fehler bei der Übermittlung können Haftungsfragen auslösen, wenn Patienten Medikamente nicht rechtzeitig erhalten. Ärzteversichert empfiehlt, die Haftpflichtdeckung auf digitale Übertragungsfehler zu prüfen.
Abgrenzung
Der Direktversand ist eine von mehreren Einlösungswegen. Alternativ kann der Patient das eRezept per App herunterladen und in der Apotheke vor Ort vorzeigen, oder der Arzt druckt einen QR-Code-Papierausdruck aus. Der Direktversand unterscheidet sich auch vom Botendienst der Apotheke, bei dem die Apotheke das ausgedruckte Rezept physisch abholt.
Beispiel
Ein Diabetologe verschreibt einem Patienten monatlich Insulin. Auf Wunsch des Patienten leitet er das eRezept nach der Konsultation direkt an dessen bevorzugte Versandapotheke weiter. Die Apotheke versendet das Medikament innerhalb von zwei Werktagen.
Quellen
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