Ersatzkassen sind eine historisch eigenständige Gruppe gesetzlicher Krankenkassen in Deutschland, die ursprünglich als Alternativen zu den Ortskrankenkassen für spezifische Berufsgruppen gegründet wurden und heute bundesweit für alle Versicherungspflichtigen offen stehen. Zu den bekanntesten Ersatzkassen zählen die Techniker Krankenkasse (TK), die DAK-Gesundheit, die Barmer und die KKH.

Bedeutung für Ärzte

Für Arztpraxen ist die Kassenart abrechnungsrelevant: Mit Ersatzkassen schließen die Kassenärztlichen Vereinigungen separate Gesamtverträge ab, die von den Verträgen mit Primärkassen (AOK, BKK, IKK) abweichen können. Besonders für Selektivverträge nach § 73b SGB V (Hausarztverträge) und besondere Versorgungsverträge nach § 140a SGB V spielen die Kassenarten eine Rolle. Die TK als größte gesetzliche Krankenkasse mit über 11 Millionen Versicherten ist ein bedeutender Vertragspartner für viele Praxen. Ärzteversichert berät Praxisinhaber zu den versicherungsrechtlichen Aspekten der Vertragsarzt-Tätigkeit.

Abgrenzung

Ersatzkassen sind zu unterscheiden von Primärkassen (AOK, IKK, BKK) und Knappschaften. Die Unterscheidung ist heute weitgehend historisch, da alle Kassenarten im Wettbewerb um Versicherte stehen und vergleichbare Leistungen erbringen. Abrechnungstechnisch können jedoch unterschiedliche Vertragswerke gelten, was für Praxen mit vielen Kassenpatienten relevant ist.

Beispiel

Eine Hausarztpraxis schließt mit der TK einen Hausarztvertrag nach § 73b SGB V ab. TK-versicherte Patienten, die sich eingeschrieben haben, werden nach einem abweichenden Vergütungssystem behandelt. Das erfordert eine separate Abrechnung im Praxisverwaltungssystem.

Quellen

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