Eine Ersatzkasse ist eine gesetzliche Krankenversicherung, die historisch als Ersatz für die Primärkassen (Betriebs- und Innungskrankenkassen) für bestimmte Berufsgruppen gegründet wurde und heute bundesweit allen Versicherungspflichtigen offensteht.

Bedeutung für Ärzte

Für niedergelassene Ärzte sind Ersatzkassen als Vertragspartner in der Kassenärztlichen Vereinigung relevant. Die Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit, Barmer und weitere Ersatzkassen schließen mit der KV Gesamtverträge, die die Vergütung kassenärztlicher Leistungen regeln. Als Arzt mit Kassenzulassung behandelt man Patienten aller GKV, also auch der Ersatzkassen, auf der Grundlage dieser Verträge. Für angestellte Ärzte ist die Wahl der Ersatzkasse für ihr eigenes Krankenversicherungsverhältnis relevant, sofern sie nicht PKV-versichert sind.

Abgrenzung

Ersatzkassen unterscheiden sich von Primärkassen (Betriebs- oder Innungskrankenkassen) historisch durch ihre ursprüngliche Zielgruppe, heute aber kaum noch funktional. Beide sind gesetzliche Krankenversicherungen mit vergleichbaren Leistungen und Beitragssätzen. Von der privaten Krankenversicherung (PKV) unterscheiden sie sich grundlegend: Die GKV ist umlagefinanziert, die PKV kapitalgedeckt, und niedergelassene Ärzte rechnen PKV-Leistungen nach GOÄ direkt mit dem Patienten ab, GKV-Leistungen über die KV.

Beispiel

Eine Ärztin mit Kassenzulassung behandelt täglich Patienten der TK, Barmer und DAK, also Ersatzkassen. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt quartalsweise über die zuständige Kassenärztliche Vereinigung, die die Vergütung auf Basis der Gesamtverträge mit diesen Ersatzkassen auszahlt.

Ärzteversichert berät Ärzte zu den Unterschieden zwischen PKV und GKV und hilft bei der Entscheidung, welche Krankenversicherung für die eigene Situation optimal ist.

Quellen: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), GKV-Spitzenverband, Sozialgesetzbuch V (SGB V).

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