Der Ertrag je Behandlungsfall bezeichnet den durchschnittlichen Honorarertrag pro Patientenfall in einem Abrechnungsquartal und ist eine zentrale betriebswirtschaftliche Kennzahl für die Steuerung und den Benchmarkvergleich von Arztpraxen.
Bedeutung für Ärzte
Die Kennzahl errechnet sich aus dem Gesamthonorar der Praxis dividiert durch die Anzahl der abgerechneten Behandlungsfälle im Quartal. Ein steigender Ertrag je Fall kann auf eine intensivere Behandlung, eine günstigere Patientenstruktur oder eine verbesserte Abrechnungsqualität hinweisen. Die Kassenärztliche Vereinigung und Praxis-Benchmarking-Dienste stellen Vergleichswerte für die jeweilige Fachgruppe bereit, anhand derer Ärzte ihre eigene Praxis einordnen können. Ein deutlich unterdurchschnittlicher Wert kann auf Abrechnungslücken oder Behandlungspotenzial hinweisen.
Abgrenzung
Der Ertrag je Behandlungsfall ist von der Fallzahl zu unterscheiden: Eine hohe Fallzahl bei niedrigem Ertrag je Fall führt nicht automatisch zu höherem Praxisgewinn, wenn gleichzeitig mehr Personal und Ressourcen gebunden werden. Auch der Ertrag je Öffnungsstunde oder je Mitarbeiter sind ergänzende Kennzahlen für eine vollständige Praxisanalyse.
Beispiel
Eine Allgemeinarztpraxis erzielt im Quartal 120.000 Euro GKV-Honorar bei 1.800 Behandlungsfällen. Der Ertrag je Fall beträgt damit rund 67 Euro. Der KV-Benchmarkwert für die Fachgruppe liegt bei 80 Euro je Fall, was Optimierungsbedarf bei der Abrechnung anzeigt.
Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern, den Ertrag je Behandlungsfall regelmäßig mit den Fachgruppen-Benchmarkwerten der KV zu vergleichen und Abweichungen mit dem Steuerberater zu analysieren.
Quellen: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Zi-Praxis-Panel, KV-Quartalsabrechnungen.
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