Der Ertrag je Behandlungsfall bezeichnet die durchschnittliche Honorareinnahme, die eine Arztpraxis pro abgerechnetem Patientenfall erzielt. Er errechnet sich aus dem gesamten Praxisumsatz dividiert durch die Anzahl der abgerechneten Behandlungsfälle im betrachteten Zeitraum und ist eine der wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen im Praxismanagement.
Bedeutung für Ärzte
Der Ertrag je Behandlungsfall ermöglicht den Vergleich mit Fachgruppen-Benchmarks und hilft, wirtschaftliche Schwachstellen zu erkennen. Nach Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung variiert der Fallwert stark nach Fachrichtung: Hausärzte erzielen pro Fall im GKV-Bereich typischerweise 55 bis 80 Euro, Orthopäden 90 bis 130 Euro, Augenärzte 50 bis 70 Euro. Liegt der eigene Wert deutlich unter dem Fachgruppendurchschnitt, kann dies auf Kodierdefizite, ineffiziente Prozesse oder ein ungünstiges Patientenklientel hinweisen. Ein gezieltes Fallwert-Controlling kann die Wirtschaftlichkeit einer Praxis ohne Fallzahlerhöhung verbessern. Ärzteversichert empfiehlt, den Ertrag je Fall regelmäßig mit dem Steuerberater zu analysieren.
Abgrenzung
Der Ertrag je Behandlungsfall ist von der Fallpauschale (DRG) im Krankenhausbereich zu unterscheiden: DRGs sind feste Vergütungsbeträge für definierte Diagnosegruppen, keine Durchschnittswerte. Auch vom Fallwert im EBM-System (Punktwert je Fall) unterscheidet er sich: Der Fallwert nach EBM ist eine Steuerungsgröße für die Budgetverteilung, nicht direkt die tatsächliche Honorareinnahme.
Beispiel
Eine internistische Praxis rechnet im ersten Quartal 1.200 Behandlungsfälle ab und erzielt ein GKV-Honorar von 96.000 Euro. Der Ertrag je Behandlungsfall beträgt somit 80 Euro. Der Fachgruppen-Durchschnitt für Internisten liegt bei 95 Euro, was auf Optimierungspotenzial in der Kodierung hindeutet.
Quellen
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