Die Ertragsausfallversicherung ist eine Versicherungsform, die Arztpraxen vor finanziellen Verlusten schützt, die durch eine erzwungene Betriebsunterbrechung infolge eines Sachschadens entstehen. Sie ersetzt den Gewinnausfall sowie die fortlaufenden Fixkosten wie Miete, Personalaufwand und Leasingraten für den Zeitraum, in dem die Praxis nicht oder nur eingeschränkt tätig sein kann.
Bedeutung für Ärzte
Für selbstständige Ärzte ist die Ertragsausfallversicherung eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt: Ein Feuer, Wasserschaden oder Einbruchsdiebstahl kann eine Praxis für Wochen lahmlegen. Die durchschnittlichen monatlichen Praxiseinnahmen liegen je nach Fachgruppe zwischen 15.000 und 50.000 Euro; ohne Versicherung müssen Fixkosten aus eigener Tasche bezahlt werden, während keine Einnahmen fließen. Die Versicherungssumme sollte mindestens zwölf Monatsumsätze zuzüglich Fixkosten abdecken. Der Unterschied zu einer einfachen Sachversicherung: Die Sachversicherung ersetzt den Wert des beschädigten Inventars, nicht den Verdienstausfall. Ärzteversichert analysiert gemeinsam mit Praxisinhabern, ob der bestehende Schutz bedarfsgerecht ist.
Abgrenzung
Die Ertragsausfallversicherung ist eng verwandt mit der Betriebsunterbrechungsversicherung (BU); oft werden beide Begriffe synonym verwendet. Im engeren Sinne deckt die BU auch Schäden durch Mitarbeiterausfall oder Behördenanordnungen ab, während die Ertragsausfallversicherung klassisch an einen Sachschaden geknüpft ist. Auch von der Berufsunfähigkeitsversicherung abzugrenzen: Diese leistet bei krankheitsbedingter Erwerbsminderung des Arztes, nicht bei Praxisschäden.
Beispiel
Ein Zahnarzt erleidet einen Praxisbrand, der die gesamte Einrichtung zerstört. Die Ertragsausfallversicherung übernimmt für neun Monate monatlich 22.000 Euro Verdienstausfall sowie die laufenden Fixkosten von 8.000 Euro monatlich, bis die neue Praxis eingerichtet ist.
Quellen
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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