Die Ertragsausfallversicherung ist eine auf Arztpraxen zugeschnittene Form der Betriebsunterbrechungsversicherung, die bei krankheits- oder unfallbedingtem Ausfall des Praxisinhabers den entgangenen Gewinn sowie laufende Fixkosten wie Miete und Personalkosten für die Dauer der Unterbrechung ersetzt.

Bedeutung für Ärzte

Niedergelassene Ärzte sind die zentrale Leistungserbringerin ihrer Praxis. Fällt der Praxisinhaber wegen Krankheit oder Unfall aus, bricht der Umsatz ein, während Miete, Gehälter und Kreditraten weiterlaufen. Die Ertragsausfallversicherung springt nach einer vereinbarten Karenzzeit (typisch 6 Wochen) ein und ersetzt die Differenz aus entgangenem Gewinn und laufenden Kosten für bis zu 12 oder 24 Monate. Sie ist als Betriebsausgabe vollständig steuerlich absetzbar.

Abgrenzung

Die Ertragsausfallversicherung ist von der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu unterscheiden: Die BU leistet langfristig bei dauerhafter Berufsunfähigkeit, die Ertragsausfallversicherung sichert die Praxis kurzfristig bei vorübergehenden Ausfällen ab. Beide Versicherungen ergänzen sich und sollten koordiniert werden, damit keine Versorgungslücke entsteht. Auch von der Krankentagegeldversicherung unterscheidet sie sich, da Letztere auf den persönlichen Einkommensausfall abzielt, nicht auf die Praxiskosten.

Beispiel

Ein Internist erleidet einen Sportunfall und kann drei Monate nicht praktizieren. Die Ertragsausfallversicherung übernimmt nach der Karenzzeit die laufenden Praxisfixkosten von monatlich 15.000 Euro und sichert so den Fortbestand der Praxis.

Ärzteversichert hilft Ärzten, Ertragsausfallversicherung und BU aufeinander abzustimmen und Versorgungslücken bei Praxisausfall zu schließen.

Quellen: Gesundheitsberufe-Versicherungsmarkt, GDV-Branchenstatistiken, Musterbedingungen Betriebsunterbrechungsversicherung.

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