Das Ertragswertverfahren ist die in Deutschland am häufigsten verwendete Methode zur Bewertung von Arztpraxen, bei der der Praxiswert als Vielfaches des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags nach Abzug eines kalkulatorischen Arztlohns ermittelt wird.
Bedeutung für Ärzte
Beim Kauf oder Verkauf einer Arztpraxis ist die faire Wertermittlung entscheidend. Das Ertragswertverfahren berechnet zunächst den nachhaltigen Jahresumsatz der letzten drei bis fünf Jahre, zieht davon alle laufenden Betriebskosten sowie einen kalkulatorischen Unternehmerlohn für den Arzt ab und multipliziert den verbleibenden Ertrag mit einem fachgruppen- und marktüblichen Multiplikator. Für Allgemeinarztpraxen liegt dieser Multiplikator typischerweise bei 1 bis 2, für stark spezialisierte Praxen kann er höher liegen.
Abgrenzung
Das Ertragswertverfahren berücksichtigt den immateriellen Wert (Goodwill) der Praxis, also den Patientenstamm und die Standortqualität. Es unterscheidet sich vom Substanzwertverfahren, das nur den materiellen Wert der Ausstattung bewertet, und ist für gut gehende Praxen in der Regel wertschonender für Verkäufer. In der Praxis werden häufig beide Verfahren kombiniert.
Beispiel
Eine Hausarztpraxis erzielt einen Jahresumsatz von 500.000 Euro, hat Betriebskosten von 200.000 Euro und einen kalkulatorischen Arztlohn von 150.000 Euro. Der nachhaltige Ertrag beträgt 150.000 Euro. Bei einem Multiplikator von 1,5 ergibt sich ein Praxiswert von 225.000 Euro.
Ärzteversichert empfiehlt, beim Praxiskauf und Praxisverkauf eine unabhängige Praxisbewertung durch einen Fachmann vornehmen zu lassen und auch die Finanzierungsstruktur frühzeitig zu planen.
Quellen: Bundesärztekammer, Deutsche Apotheker- und Ärztebank, KBV-Praxisinfo Praxisbewertung.
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