Das Ertragswertverfahren ist eine betriebswirtschaftliche Methode zur Bewertung von Arztpraxen, bei der der Wert aus dem durchschnittlichen nachhaltigen Jahresgewinn und einem fachgruppenspezifischen Kapitalisierungsfaktor errechnet wird. Es ist das in Deutschland am häufigsten angewandte Verfahren bei Praxisverkäufen und Praxisübertragungen.

Bedeutung für Ärzte

Bei Praxisverkauf, Übergabe oder Erbschaft muss der Praxiswert ermittelt werden. Das Ertragswertverfahren der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) teilt den Praxiswert in Substanzwert (Einrichtung, Geräte) und ideellen Wert auf. Der ideelle Wert entspricht typischerweise dem 0,25 bis 0,5-fachen des nachhaltigen Jahresumsatzes. Beispiel: Bei einem Nettoumsatz von 400.000 Euro ergibt sich ein ideeller Wert von 100.000 bis 200.000 Euro. Hinzu kommt der Substanzwert, der nach Zeitwerten der Praxisausstattung bemessen wird. Für Käufer und Verkäufer ist die Methode transparent und nachvollziehbar, da sie auf verifizierten Ertragsgrößen basiert. Ärzteversichert berät zu Absicherungsstrategien, die eine realistische Praxisbewertung voraussetzen.

Abgrenzung

Das Ertragswertverfahren unterscheidet sich vom Substanzwertverfahren, das ausschließlich den materiellen Wert aller Praxisgüter ermittelt, ohne künftige Ertragserwartungen zu berücksichtigen. Beim Ertragswertverfahren fließen hingegen auch immaterielle Faktoren wie Patientenstamm, Standort und Facharztstatus ein. Das vereinfachte steuerliche Ertragswertverfahren nach BewG wiederum dient der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Bewertung und kann von der KBV-Methode abweichen.

Beispiel

Ein Orthopäde möchte seine Praxis verkaufen. Der bereinigte Jahresüberschuss der letzten drei Jahre beträgt im Durchschnitt 180.000 Euro. Mit einem Kapitalisierungsfaktor von 2,5 ergibt sich ein Ertragswert von 450.000 Euro. Hinzu kommt der Substanzwert der Geräte von 80.000 Euro, sodass der Gesamtpraxiswert 530.000 Euro beträgt.

Quellen

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