Die Erwerbsminderungsrente des ärztlichen Versorgungswerks ist eine Leistung aus der berufsständischen Pflichtversicherung, die Ärzten bei dauerhafter Einschränkung ihrer Erwerbsfähigkeit eine monatliche Rente zahlt, deren Höhe von den eingezahlten Beiträgen und der Dauer der Mitgliedschaft abhängt.
Bedeutung für Ärzte
Ärzte sind in der Regel Pflichtmitglieder des ärztlichen Versorgungswerks ihres Bundeslandes und nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Versorgungswerk bietet neben der Altersrente auch eine Erwerbsminderungsrente, die bei vollständiger Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit gezahlt wird. Die Leistungen des Versorgungswerks sind allerdings häufig deutlich geringer als eine hochwertige private Berufsunfähigkeitsversicherung und reichen allein oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Die monatliche Zahlung ist zu versteuern.
Abgrenzung
Die Erwerbsminderungsrente des Versorgungswerks ist nicht identisch mit der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Das Versorgungswerk zahlt meist erst bei vollständiger oder erheblicher Erwerbsminderung, während eine hochwertige BU bereits bei 50 Prozent Berufsunfähigkeit im bisherigen Beruf leistet. Außerdem enthält das Versorgungswerk in der Regel keine Arztklausel, die einen Verweis auf andere ärztliche Tätigkeiten ausschließt.
Beispiel
Ein Augenarzt wird durch eine Erkrankung berufsunfähig. Das Versorgungswerk zahlt eine Erwerbsminderungsrente von 1.800 Euro monatlich. Ohne zusätzliche private BU-Versicherung besteht eine erhebliche Versorgungslücke im Vergleich zum bisherigen Einkommen von 12.000 Euro monatlich.
Ärzteversichert analysiert für Ärzte die Lücke zwischen Versorgungswerksleistungen und tatsächlichem Absicherungsbedarf und empfiehlt eine passende BU-Versicherung zur Ergänzung.
Quellen: Bundesärztekammer, Versorgungswerke der Landesärztekammern, GDV-Statistiken.
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