Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung (DRV), die an Versicherte gezahlt wird, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft weniger als sechs Stunden (volle Erwerbsminderung) oder drei bis sechs Stunden täglich (teilweise Erwerbsminderung) arbeiten können. Sie greift unabhängig vom konkreten Beruf und setzt Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung voraus.
Bedeutung für Ärzte
Die Erwerbsminderungsrente der DRV ist für die Mehrzahl der niedergelassenen und angestellten Ärzte von geringer praktischer Relevanz, da Ärzte als Kammermitglieder in der Regel von der GKV-Rentenversicherungspflicht befreit sind und stattdessen Beiträge an ihr berufsständisches Versorgungswerk leisten. Wer jedoch in frühen Berufsjahren nicht befreit war und Beitragszeiten in der DRV gesammelt hat, kann grundsätzlich Ansprüche haben. Die durchschnittliche volle Erwerbsminderungsrente beträgt laut DRV rund 930 Euro monatlich (Stand 2024), was für Ärzte in keinem Fall ausreicht. Ärzteversichert zeigt auf, warum zusätzlich zur Versorgungswerkabsicherung eine private Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar ist.
Abgrenzung
Die Erwerbsminderungsrente unterscheidet sich von der Berufsunfähigkeitsrente darin, dass sie nicht auf den erlernten oder ausgeübten Beruf abstellt, sondern auf die allgemeine Erwerbsfähigkeit. Ein Arzt, der zwar nicht mehr operieren kann, aber noch sechs Stunden täglich eine leichte Tätigkeit ausüben könnte, gilt nach DRV-Recht nicht als voll erwerbsgemindert. Private Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten dagegen in der Regel Schutz bei 50-prozentiger Unfähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben.
Beispiel
Eine Allgemeinmedizinerin hat vor ihrer Befreiung vom DRV-System fünf Jahre Beitragszeiten gesammelt. Nach einem Schlaganfall mit 55 Jahren erhält sie eine volle Erwerbsminderungsrente von 340 Euro monatlich aus der DRV sowie eine Invalidenrente des Versorgungswerks und Leistungen aus ihrer privaten BU-Versicherung.
Quellen
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