Eine Ethikkommission bezeichnet ein unabhängiges, interdisziplinär besetztes Gremium, das bei Ärztekammern und Universitäten angesiedelt ist und klinische Forschungsvorhaben, Arzneimittelstudien und medizinische Experimente auf ihre ethische Vertretbarkeit, rechtliche Zulässigkeit und den Schutz der Studienteilnehmer prüft.
Bedeutung für Ärzte
Für forschende Ärzte, die klinische Studien oder Beobachtungsstudien durchführen wollen, ist ein positives Votum der zuständigen Ethikkommission in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Das Arzneimittelgesetz (AMG) und das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) verlangen für klinische Prüfungen zwingend ein Ethikvotum. Auch für Studien, bei denen das Votum rechtlich nicht vorgeschrieben ist, verlangen viele Fachzeitschriften für eine Publikation einen Nachweis der Ethikkommissionsbeurteilung. Das Votum schützt Ärzte zudem rechtlich, da eine Behandlung im Rahmen eines genehmigten Studienprotokolls auf einer soliden ethischen und rechtlichen Grundlage steht.
Abgrenzung
Eine Ethikkommission ist kein Kontrollorgan für ärztliche Behandlungen im klinischen Alltag, sondern ausschließlich für Forschungsvorhaben zuständig. Berufsgerichtliche Verfahren bei ethischen Verstößen im Behandlungsalltag werden von der Ärztekammer und ihren Berufsgerichten bearbeitet, nicht von der Ethikkommission.
Beispiel
Ein Internist möchte eine Beobachtungsstudie zur Lebensqualität bei Diabetespatienten durchführen und plant die Ergebnisse in einer Fachzeitschrift zu veröffentlichen. Er beantragt zunächst das Votum der lokalen Ethikkommission seiner Ärztekammer, bevor er die Datenerhebung beginnt.
Ärzteversichert weist Ärzte darauf hin, dass auch bei außervertraglichen Behandlungen und individuellen Heilversuchen eine ethische Absicherung wichtig ist und die Berufshaftpflichtversicherung die ärztliche Tätigkeit vollständig abdecken sollte.
Quellen: Bundesärztekammer, Arzneimittelgesetz (AMG), Deklaration von Helsinki (WMA).
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