Der Euro-Umrechnungsfaktor im EBM bezeichnet den sogenannten Orientierungswert, der festlegt, wie viel Cent ein Punkt im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) bei der Honorarverteilung an die Vertragsärzte entspricht. Er wird jährlich im Bewertungsausschuss zwischen KBV und GKV-Spitzenverband verhandelt.

Bedeutung für Ärzte

Der Orientierungswert ist eine der zentralen Größen für das tatsächlich ausgezahlte GKV-Honorar. Seit 2023 liegt der bundeseinheitliche Orientierungswert bei rund 11,2 Cent je Punkt. Eine GOÄ-Ziffer mit 100 EBM-Punkten ergibt also nominell 11,20 Euro. Das tatsächlich ausbezahlte Honorar kann jedoch durch die Regelleistungsvolumina (RLV) und die fachgruppenspezifischen Verteilungsmaßstäbe der KVen nach oben oder unten abweichen. Für Praxen ist es wichtig, den Orientierungswert zu kennen, um die Rentabilität einzelner Leistungen zu kalkulieren. Ärzteversichert rät, Änderungen des Orientierungswerts jährlich mit dem Praxiscontrolling abzugleichen.

Abgrenzung

Der Orientierungswert ist zu unterscheiden vom tatsächlichen Fallwert, den eine Praxis pro Quartal erzielt, denn dieser hängt zusätzlich von Budgetobergrenzen, Fallzahlen und dem Abrechnungsverhalten der Fachgruppe ab. Auch vom GOÄ-Punktwert ist der EBM-Orientierungswert zu trennen: Der GOÄ-Punktwert für Privatpatienten ist ein separates Berechnungssystem.

Beispiel

Ein Allgemeinarzt rechnet im Quartal 800 Behandlungsfälle ab und erzielt 120.000 EBM-Punkte. Bei einem Orientierungswert von 11,2 Cent ergibt sich ein nominelles Honorar von 13.440 Euro. Nach Abzug von Budgetkorrekturen durch das RLV werden tatsächlich 12.100 Euro ausgezahlt.

Quellen

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