Die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC, European Health Insurance Card) ist ein EU-einheitliches Dokument, das seinen Inhabern bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlung auf dem Niveau der dortigen gesetzlichen Krankenversicherung gewährt. Sie wird auf der Rückseite der deutschen Gesundheitskarte aufgedruckt.
Bedeutung für Ärzte
Arztpraxen, die Patienten aus dem EU-Ausland behandeln, müssen wissen: Vorlage der EHIC berechtigt zur Behandlung wie bei einem GKV-Patienten; die Vergütung erfolgt jedoch nicht über die reguläre KV-Abrechnung, sondern über das Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA). Abrechnungsfehler entstehen häufig, wenn Praxen EHIC-Patienten wie Selbstzahler behandeln oder die Karte nicht korrekt erfassen. Für Patienten gilt: Die EHIC ersetzt keine Auslandskrankenversicherung, da sie nur die medizinisch notwendige Versorgung abdeckt, nicht Rücktransport oder komfortablere Behandlung. Ärzteversichert empfiehlt Praxen eine Schulung zum korrekten Umgang mit EHIC-Fällen.
Abgrenzung
Die EHIC ist zu unterscheiden vom Global Health Insurance Card, dem britischen Nachfolge-Dokument nach dem Brexit, das für GB-Versicherte gilt. Auch von der privaten Auslandskrankenversicherung unterscheidet sie sich: Die EHIC greift nur für GKV-Versicherte auf Kassenniveau, während private Auslandsversicherungen Mehrleistungen wie Chefarztbehandlung oder Rückholung einschließen.
Beispiel
Ein österreichischer Tourist erleidet in Hamburg einen Fahrradunfall. Er zeigt in der Notaufnahme seine EHIC vor. Die Klinik behandelt ihn wie einen deutschen GKV-Patienten und rechnet die Behandlung über die DVKA mit der österreichischen Krankenversicherung ab.
Quellen
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