Evidence-based Medicine (EBM), auf Deutsch evidenzbasierte Medizin, bezeichnet die systematische Anwendung der derzeit besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Diagnose und Behandlung von Patienten, kombiniert mit der klinischen Erfahrung des Arztes und den Präferenzen des Patienten. Das Konzept wurde in den 1990er Jahren von Gordon Guyatt und der McMaster University geprägt.

Bedeutung für Ärzte

EBM ist heute der Goldstandard für klinische Entscheidungen und Grundlage ärztlicher Leitlinien. Die Evidenzgrade reichen von Ia (systematische Übersichtsarbeiten und Metaanalysen randomisierter Studien) bis IV (Expertenmeinungen). Deutschsprachige Leitlinien werden nach dem AWMF-Schema in S1 (Expertenkonsens), S2 (evidenz- und konsensbasiert) und S3 (höchste Methodik) eingeteilt. Für Ärzte ist EBM auch haftungsrechtlich relevant: Wer von einer S3-Leitlinie abweicht, muss dies gut dokumentiert begründen können. In Haftpflichtprozessen werden Leitlinienabweichungen als Indiz für einen möglichen Behandlungsfehler gewertet. Ärzteversichert empfiehlt, im Streitfall die Dokumentation der klinischen Entscheidung sorgfältig zu führen.

Abgrenzung

EBM ist kein starres Regelwerk, sondern ein Prozess der kritischen Würdigung von Evidenz. Sie ist nicht mit kochbuchhafter Medizin gleichzusetzen: Individuelle Patientenumstände können begründete Abweichungen von Leitlinienempfehlungen rechtfertigen. Auch vom Begriff EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab, Abrechnungssystem der GKV) ist Evidence-based Medicine trotz gleicher Abkürzung streng zu trennen.

Beispiel

Eine Allgemeinmedizinerin behandelt einen Patienten mit unkomplizierter Hypertonie. Sie zieht die S3-Leitlinie der DHL heran, die Erstlinientherapie mit ACE-Hemmern empfiehlt. Da der Patient eine Kontraindikation hat, weicht sie begründet ab und dokumentiert dies im Krankenblatt.

Quellen

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