Die externe Teilung bezeichnet im Versorgungsausgleich das Verfahren, bei dem der Ausgleichswert eines Versorgungsanrechts nicht innerhalb desselben Versorgungsträgers auf den ausgleichsberechtigten Ehegatten übertragen wird, sondern an einen anderen Versorgungsträger, etwa die Deutsche Rentenversicherung oder eine Direktversicherung, ausgezahlt wird. Sie kommt häufig zum Einsatz, wenn eine interne Teilung wegen der Satzungsstruktur des Versorgungswerks nicht möglich oder nicht sinnvoll ist.
Bedeutung für Ärzte
Ärztliche Versorgungswerke haben in der Vergangenheit überwiegend auf externe Teilung gesetzt, da ihre Satzungen eine Mitgliedschaft in der Regel auf Kammermitglieder beschränken. Im Scheidungsfall bedeutet das: Der nicht-ärztliche Ehegatte kann kein Mitglied des Versorgungswerks werden, und das Versorgungswerk zahlt den ermittelten Ausgleichswert zum Beispiel in eine Rentenversicherung des Ehegatten ein. Für den Arzt bedeutet das eine dauerhafte Kürzung seiner künftigen Versorgungswerksrente. Bei einer Ärztin mit einem Versorgungswerkskapital von 400.000 Euro und einer Ehezeit von 15 Jahren kann der Ausgleichswert leicht 80.000 bis 120.000 Euro betragen. Ärzteversichert empfiehlt, im Scheidungsfall die Auswirkungen auf die Altersversorgung frühzeitig mit einem Fachanwalt zu klären.
Abgrenzung
Die externe Teilung ist von der internen Teilung zu unterscheiden: Bei der internen Teilung erhält der Ehegatte ein eigenes Anrecht beim selben Versorgungsträger. Die externe Teilung ist für das Versorgungswerk kostengünstiger, bietet dem ausgleichsberechtigten Ehegatten aber möglicherweise weniger günstige Renditechancen, da er in einen fremden Versorgungsträger wechselt.
Beispiel
Ein Arzt scheidet nach 12 Ehejahren. Sein ärztliches Versorgungswerk hat keine Regelung für die Aufnahme von Nicht-Ärzten und ordnet externe Teilung an. Es überweist 75.000 Euro als Ausgleichswert in die Deutsche Rentenversicherung der Ehegattin.
Quellen
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