Extrabudgetäre Leistungen sind Leistungen im EBM-Abrechnungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung, die vollständig und ohne Anrechnung auf das Regelleistungsvolumen (RLV) einer Praxis vergütet werden. Sie unterliegen damit nicht der Budgetierung und werden zum vollen Orientierungswert ausgezahlt.

Bedeutung für Ärzte

Für Arztpraxen sind extrabudgetäre Leistungen wirtschaftlich besonders attraktiv, weil sie den Gesamtumsatz erhöhen, ohne das RLV zu belasten. Zu den wichtigsten extrabudgetären Leistungen zählen: Früherkennungsuntersuchungen (z.B. Krebsvorsorge, U-Untersuchungen), Impfleistungen, Laboruntersuchungen nach Laborkapitel, Leistungen im Rahmen von Disease-Management-Programmen (DMP), Hausbesuche sowie bestimmte Präventionsleistungen. In der hausärztlichen Versorgung können extrabudgetäre Leistungen bis zu 30 Prozent des Gesamtumsatzes ausmachen. Ärzteversichert empfiehlt Praxen, das vollständige Spektrum extrabudgetärer Positionen zu kennen und systematisch abzurechnen.

Abgrenzung

Extrabudgetäre Leistungen sind von intrabudgetären Leistungen zu unterscheiden, die dem RLV unterliegen und bei Überschreitung des Regelleistungsvolumens mit reduziertem Punktwert vergütet werden. Auch von GOÄ-Leistungen für Privatpatienten sind sie zu trennen: Extrabudgetäre Leistungen gehören zum GKV-Bereich und folgen dem EBM.

Beispiel

Eine Hausärztin rechnet im Quartal neben ihren regulären Patientenfällen 80 Grippeschutzimpfungen, 30 Präventionsgespräche (Gesundheitsuntersuchung nach EBM 01732) und 25 DMP-Fälle ab. All diese Leistungen sind extrabudgetär und werden vollständig vergütet, ohne ihr RLV zu verringern.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →