Extrabudgetäre Leistungen sind Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), die nicht dem arztindividuellen Regelleistungsvolumen (RLV) unterliegen und stattdessen zu festen Preisen je Leistungseinheit ohne mengenmäßige Begrenzung von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergütet werden.

Bedeutung für Ärzte

Für Vertragsärzte sind extrabudgetäre Leistungen attraktiv, weil sie ungedeckelt abgerechnet werden und der Arzt sicher kalkulieren kann. Typische extrabudgetäre Leistungen umfassen Impfungen, Früherkennungsuntersuchungen (Vorsorge), bestimmte onkologische Leistungen und Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV). Da das Honorar zu 100 Prozent des Orientierungswertes bezahlt wird, sind diese Leistungen besonders wirtschaftlich interessant. Ärzteversichert empfiehlt, das eigene Leistungsspektrum regelmäßig mit dem KV-Berater zu analysieren, um das Verhältnis von budgetierten zu extrabudgetären Leistungen zu optimieren.

Abgrenzung

Extrabudgetäre Leistungen sind von innerbudgetären Leistungen zu unterscheiden, die dem RLV oder dem qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen (QZV) unterliegen und bei Überschreitung der Budgetgrenzen mit einer geringeren Vergütung je Punkt abgerechnet werden. Privatärztliche Leistungen nach GOÄ sind grundsätzlich nicht Teil des EBM-Systems.

Praxisbeispiel

Eine Hausarztpraxis mit hohem Impfaufkommen rechnet jährlich 1.200 Grippeschutzimpfungen ab. Da Schutzimpfungen extrabudgetär vergütet werden, erhält die Praxis für jede Impfung einen festen Betrag, ohne dass das Regelleistungsvolumen belastet wird. Gleichzeitig fließen die Kosten der zugehörigen Beratungsleistung ins RLV.

Quellen

  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): EBM-Systematik, extrabudgetäre Leistungen, 2025.
  • KV Hessen: Honorarsystematik und RLV-Übersicht, 2024.
  • Bundesministerium für Gesundheit: Vertragsarztrecht, SGB V, 2024.

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