Die fachärztliche Weiterbildung bezeichnet den strukturierten Ausbildungsabschnitt nach dem Medizinstudium und dem Abschluss der Approbation, in dem Ärzte die für ein bestimmtes Fachgebiet erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben. Sie ist in den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern geregelt und endet mit der Facharztprüfung.
Bedeutung für Ärzte
Die Weiterbildungszeiten variieren je nach Fachgebiet erheblich: Allgemeinmedizin erfordert 5 Jahre, Innere Medizin 6 Jahre, Chirurgie 6 Jahre, Pädiatrie 5 Jahre. Die Weiterbildung muss in anerkannten Weiterbildungsstätten unter Aufsicht eines Weiterbildungsbefugten absolviert werden. Ärzte in Weiterbildung erhalten tariflich vereinbarte Gehälter, in der Regel nach TV-Ärzte/VKA oder TV-Ärzte Marburger Bund: Im ersten Jahr der Weiterbildung liegt das Grundgehalt bei etwa 4.800 bis 5.200 Euro brutto monatlich. Für Ärzte in Weiterbildung ist es wichtig zu wissen, dass der Arbeitgeberversicherungsschutz (Berufshaftpflicht) in der Regel nur für dienstliche Tätigkeiten gilt. Ärzteversichert informiert, wann Ärzte in Weiterbildung eigene Versicherungen benötigen.
Abgrenzung
Die fachärztliche Weiterbildung ist von der Facharztausbildung in anderen Ländern zu unterscheiden: In Deutschland gibt es keine formale Trennung zwischen Studium und Facharztausbildung wie im angloamerikanischen System. Auch von der Fortbildung nach abgeschlossener Weiterbildung ist sie zu trennen: Fortbildung ist die lebenslange Pflicht nach der Facharztprüfung, Weiterbildung ist der strukturierte Qualifikationsweg dahin.
Beispiel
Eine Ärztin beginnt nach dem Staatsexamen ihre Weiterbildung zur Internistin an einem Krankenhaus der Maximalversorgung. Nach sechs Jahren mit mindestens 18 Monaten in der Intensivmedizin und Pflichtmodulen in verschiedenen Subdisziplinen kann sie die Facharztprüfung bei der Landesärztekammer ablegen.
Quellen
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