Die fachärztliche Weiterbildung bezeichnet die nach dem Medizinstudium und der Approbation absolvierte strukturierte Ausbildungsphase, die einen Arzt zur selbstständigen Ausübung eines Fachgebiets befähigt und in der Weiterbildungsordnung (WBO) der jeweiligen Landesärztekammer geregelt ist.
Bedeutung für Ärzte
Die fachärztliche Weiterbildung dauert je nach Fachgebiet vier bis sechs Jahre und umfasst definierte Mindestzeiten in bestimmten Einrichtungen sowie den Erwerb katalogisierter Eingriffe und Richtzahlen. Sie findet unter Anleitung eines ermächtigten Weiterbilders statt. Während dieser Zeit sind Assistenzärzte angestellt, verdienen nach TV-Ärzte/Marburger Bund und zahlen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder das Versorgungswerk. Ärzteversichert weist darauf hin, dass gerade Berufsanfänger frühzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen sollten, da Gesundheitsrisiken in jungen Jahren günstiger versicherbar sind.
Abgrenzung
Die fachärztliche Weiterbildung ist zu unterscheiden von der Facharztprüfung (dem formellen Abschluss der Weiterbildung), der Fortbildungspflicht (die nach abgeschlossener Facharztausbildung gilt) und der Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung, die nach der Facharztanerkennung erworben werden kann.
Praxisbeispiel
Eine Ärztin beginnt nach dem Staatsexamen die Weiterbildung zur Fachärztin für Innere Medizin. Ihre WBO schreibt 60 Monate Weiterbildungszeit vor, darunter mindestens 12 Monate auf einer Intensivstation. Am Ende stellt sie bei der Ärztekammer den Antrag auf Zulassung zur Facharztprüfung.
Quellen
- Bundesärztekammer: Muster-Weiterbildungsordnung 2018, Stand 2024.
- Marburger Bund: Weiterbildung und Gehalt für Assistenzärzte, 2024.
- Ärztekammer Nordrhein: Weiterbildungsordnung Facharzt, 2023.
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