Eine geschützte Facharztbezeichnung ist eine berufsrechtlich regulierte Qualifikationsbezeichnung, die nur Ärzte verwenden dürfen, die bei der zuständigen Landesärztekammer die entsprechende Weiterbildung abgeschlossen und die Facharztprüfung erfolgreich absolviert haben. Grundlage sind die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die auf Mustergrundlagen der Bundesärztekammer beruhen.
Bedeutung für Ärzte
In Deutschland gibt es aktuell über 50 anerkannte Facharztbezeichnungen sowie zahlreiche Teilgebiets- und Schwerpunktbezeichnungen. Die unbefugte Nutzung einer Facharztbezeichnung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann zum Entzug der Approbation führen. Im Bereich des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) sind falsche oder irreführende Titelangaben in der Werbung ebenfalls untersagt. Für Praxen gilt: Die Praxisschilder, Website und Briefköpfe müssen die korrekten, genehmigten Bezeichnungen enthalten. Ärzteversichert weist darauf hin, dass Haftpflichtprobleme entstehen können, wenn Patienten aufgrund falscher Titelangaben eine nicht vorhandene Spezialisierung annehmen.
Abgrenzung
Facharztbezeichnungen sind von Zusatzbezeichnungen (z.B. „Notfallmedizin", „Palliativmedizin") zu unterscheiden: Zusatzbezeichnungen setzen in der Regel eine abgeschlossene Facharztweiterbildung voraus und dürfen nur in Kombination mit der Facharztbezeichnung geführt werden. Auch akademische Titel wie Dr. med. oder Professor sind keine Facharztbezeichnungen und folgen anderen Regeln.
Beispiel
Ein Arzt hat eine Weiterbildung in Allgemeinmedizin abgeschlossen und darf nun den Titel „Facharzt für Allgemeinmedizin" führen. Er darf sich nicht als „Internist" oder „Kardiologe" bezeichnen, auch wenn er in diesen Bereichen Erfahrung hat, ohne die entsprechende Weiterbildung abgeschlossen zu haben.
Quellen
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