Die Facharztprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung vor einem Prüfungsausschuss der zuständigen Landesärztekammer, die Ärzte nach erfolgreicher Ableistung der gesamten vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Dokumentation der Pflichtinhalte ablegen müssen, um die Facharztbezeichnung zu erlangen.
Bedeutung für Ärzte
Die Facharztprüfung wird von einem Ausschuss aus erfahrenen Fachärzten abgenommen und dauert in der Regel 45 bis 90 Minuten je Kandidat. Die Prüfungsgebühr liegt je nach Kammer und Fachgebiet bei 400 bis 700 Euro. Das Bestehen der Prüfung ist Voraussetzung für die Eintragung in das Arztregister der KV und damit für die Zulassung zur Kassenärztlichen Versorgung als Vertragsarzt. Wichtig: Die Weiterbildungsnachweise müssen vollständig und im Logbuch lückenlos dokumentiert sein, da fehlende Nachweise zur Ablehnung des Prüfungsantrags führen. Ärzteversichert rät, spätestens sechs Monate vor Antragstellung alle Dokumente zu sichten und Lücken zu schließen.
Abgrenzung
Die Facharztprüfung ist von der Approbationsprüfung (Staatsexamen) zu unterscheiden, die am Ende des Medizinstudiums steht. Sie ist auch nicht identisch mit der Prüfung zum Erwerb von Zusatzbezeichnungen, die nach ähnlichen Grundsätzen, aber mit geringerem Umfang abläuft. In anderen EU-Ländern erworbene Facharztqualifikationen müssen über eine Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt werden.
Beispiel
Eine Ärztin schließt nach fünf Jahren Weiterbildung in der Pädiatrie ihr Logbuch ab, beantragt die Prüfungszulassung bei der Ärztekammer und besteht die 60-minütige mündliche Prüfung. Zwei Wochen später erhält sie die Urkunde mit der Berechtigung, den Titel „Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin" zu führen.
Quellen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →