Die Facharztprüfung ist eine mündliche Prüfung vor einem Prüfungsausschuss der zuständigen Landesärztekammer, mit der der Abschluss der fachärztlichen Weiterbildung formell bestätigt wird und die das Recht verleiht, die jeweilige Facharztbezeichnung zu führen.
Bedeutung für Ärzte
Die Facharztprüfung ist Voraussetzung für die Niederlassung als Vertragsarzt und häufig auch für leitende Positionen im Krankenhaus. Die Zulassung erfordert den Nachweis der absolvierten Weiterbildungszeit, die Bestätigung des Weiterbilders sowie den Nachweis der erbrachten Eingriffszahlen aus dem Weiterbildungskatalog. Die Prüfung selbst ist in der Regel ein fachliches Gespräch von 45 bis 90 Minuten. Ärzteversichert weist darauf hin, dass mit dem Facharztabschluss oft eine Gehaltserhöhung und eine neue Versicherungssituation einhergehen, was eine Überprüfung des bestehenden Versicherungsschutzes sinnvoll macht.
Abgrenzung
Die Facharztprüfung ist nicht zu verwechseln mit dem Staatsexamen, das am Ende des Studiums steht, oder mit der Approbation, die die allgemeine Berufszulassung als Arzt erteilt. Nach der Facharztprüfung können weitere Schwerpunktbezeichnungen oder Zusatzbezeichnungen durch gesonderte Weiterbildungen erworben werden.
Praxisbeispiel
Ein Arzt schließt nach fünf Jahren Weiterbildung in Innerer Medizin seinen Logbuch-Nachweis ab und stellt bei der Ärztekammer Bayern den Antrag auf Zulassung zur Facharztprüfung. Nach Bestätigung der Weiterbildungszeiten durch seinen Weiterbildungsermächtiger absolviert er das einstündige Prüfungsgespräch vor einem dreiköpfigen Ausschuss erfolgreich und erhält die Facharztanerkennung.
Quellen
- Bundesärztekammer: Muster-Weiterbildungsordnung 2018, 2024.
- Ärztekammer Bayerns: Leitfaden zur Facharztprüfung, 2024.
- Marburger Bund: Karrierestufen nach der Facharztanerkennung, 2023.
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