Der Abzug von Fachliteratur bezeichnet die steuerrechtliche Möglichkeit, Ausgaben für beruflich genutzte Bücher, Fachzeitschriften, medizinische Datenbanken und Online-Ressourcen als Betriebsausgaben (bei Selbstständigen) oder Werbungskosten (bei Angestellten) vom zu versteuernden Einkommen abzuziehen. Voraussetzung ist der überwiegende berufliche Nutzungszweck.

Bedeutung für Ärzte

Für niedergelassene Ärzte sind medizinische Fachbücher, Leitlinien-Abonnements, Zugang zu PubMed, Uptodate oder dem Deutschen Ärzteblatt klassische Betriebsausgaben. Auch Abonnements für Abrechnungssoftware, Kodierhandbücher und juristische Fachliteratur zur Praxisführung sind absetzbar. Im Schnitt geben Ärzte laut Berufsverbänden 1.000 bis 3.000 Euro jährlich für Fachliteratur aus. Wichtig: Allgemeinliteratur oder Bücher ohne eindeutigen beruflichen Bezug sind nicht absetzbar. Bei Mischnutzung (halb beruflich, halb privat) muss der berufliche Anteil glaubhaft gemacht werden. Ärzteversichert empfiehlt, alle Belege für Fachliteratur sorgfältig zu archivieren.

Abgrenzung

Der Fachliteratur-Abzug ist von den Fortbildungskosten zu trennen: Teilnahmegebühren für Kongresse oder Kurse sind ebenfalls absetzbar, aber eine eigene Kategorie. Auch von Abschreibungen auf Praxissoftware und IT unterscheidet er sich: Datenbanken und Software werden je nach Betrag sofort als Betriebsausgabe oder über mehrere Jahre abgeschrieben.

Beispiel

Ein Kardiologe in Einzelpraxis abonniert das European Heart Journal (550 Euro p.a.), kauft zwei Standardlehrbücher für 280 Euro und abonniert Uptodate für 580 Euro jährlich. Die Gesamtausgaben von 1.410 Euro macht er vollständig als Betriebsausgabe in der EÜR geltend.

Quellen

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