Factoring in der Arztpraxis bezeichnet die Abtretung offener Honorarforderungen gegenüber Patienten oder Kostenträgern an ein spezialisiertes Factoringunternehmen, das dem Arzt den Rechnungsbetrag abzüglich einer Factoringgebühr sofort auszahlt und das Ausfallrisiko sowie das Mahnwesen übernimmt.
Bedeutung für Ärzte
Vor allem privatärztliche Praxen und Wahlarztabteilungen nutzen Factoring, weil GOÄ-Rechnungen häufig erst Wochen nach der Behandlung bezahlt werden und Zahlungsausfälle das Praxisergebnis belasten. Durch Factoring erhält der Arzt unmittelbar nach Rechnungsstellung die Liquidität, während das Factoringunternehmen das Inkasso übernimmt. Die Gebühren liegen je nach Anbieter und Umsatzvolumen zwischen 1 und 4 Prozent des Forderungsbetrags. Ärzteversichert weist darauf hin, dass beim echten Factoring das Delkredererisiko vollständig auf den Factor übergeht und der Arzt damit von Forderungsausfällen geschützt ist.
Abgrenzung
Beim echten Factoring übernimmt der Factor das Ausfallrisiko vollständig, beim unechten Factoring verbleibt das Risiko beim Arzt. Factoring unterscheidet sich zudem von der internen Buchhaltung mit Mahnwesen, die kostengünstiger, aber zeitintensiver ist. Von einem Inkassobüro unterscheidet sich der Factor dadurch, dass er Forderungen kauft statt sie nur einzutreiben.
Praxisbeispiel
Eine Privatarztpraxis für Augenheilkunde stellt monatlich GOÄ-Rechnungen in Höhe von 80.000 Euro aus. Durch echtes Factoring erhält sie innerhalb von 48 Stunden ca. 77.600 Euro (abzüglich 3 Prozent Factoringgebühr). Der Factor übernimmt Mahnwesen und Ausfallrisiko. Der Arzt gewinnt Zeit und Liquidität für Praxisinvestitionen.
Quellen
- Bundesverband Factoring für den Mittelstand (BFM): Factoring im Gesundheitswesen, 2024.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Honorarmanagement in Arztpraxen, 2023.
- Privatärztliche Verrechnungsstellen: Vergleich Factoring vs. interne Abrechnung, 2023.
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