Factoring in der Arztpraxis bezeichnet den Verkauf von Honorarforderungen gegenüber privat versicherten Patienten oder Beihilfeträgern an ein spezialisiertes Factoringunternehmen. Das Factoringunternehmen übernimmt die Abrechnung, zahlt dem Arzt in der Regel innerhalb von 2 bis 5 Werktagen den Rechnungsbetrag aus (abzüglich einer Gebühr) und trägt das Risiko des Zahlungsausfalls.
Bedeutung für Ärzte
Für Praxen mit hohem Privatpatienten-Anteil verbessert Factoring die Liquidität erheblich: Statt 60 bis 90 Tagen Zahlungsziel bei der GOÄ-Abrechnung stehen die Mittel bereits nach wenigen Tagen zur Verfügung. Die Factoringgebühr liegt typischerweise bei 2 bis 4 Prozent des Rechnungsbetrags. Bei einem Privathonorar-Umsatz von 200.000 Euro p.a. entstehen damit Kosten von 4.000 bis 8.000 Euro, die jedoch durch eingesparte Mahnkosten und verbesserte Finanzplanung zum Teil kompensiert werden. Bekannte Anbieter im Arztbereich sind z.B. die ärztliche Verrechnungsstelle und spezialisierte Banken. Ärzteversichert weist darauf hin, dass beim echten Factoring der Forderungsausfall beim Anbieter liegt, beim unechten Factoring jedoch beim Arzt verbleibt.
Abgrenzung
Factoring ist von der klassischen Abtretung von Forderungen an ein Inkassounternehmen zu unterscheiden: Das Inkasso treibt ausstehende Forderungen ein, während Factoring primär auf Liquiditätsbeschaffung und Outsourcing der Abrechnung zielt. Auch vom bankmäßigen Kontokorrentkredit unterscheidet es sich: Beim Factoring entsteht keine Kreditverbindlichkeit in der Bilanz.
Beispiel
Ein Orthopäde mit 40 Prozent Privatpatientenanteil nutzt echtes Factoring. Er sendet seine GOÄ-Rechnungen täglich an den Factoringanbieter. Dieser zahlt 96 Prozent des Rechnungsbetrags innerhalb von drei Werktagen aus und übernimmt Mahnwesen und Forderungsausfallrisiko.
Quellen
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